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Vergütung

Neue Mindestlohn-Untergrenze

17.07.2018  09:54 Uhr

Von Sigrid Joachimsthaler / Ab 2019 werden voraussichtlich neue gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland gelten. Bereits jetzt erhalten Berufsgruppen in öffent­lichen Apotheken, die den Nachtnotdienst übernehmen, niedrigere Ver­gütungen. Adexa will dies im Rahmen von Tarifverhandlungen ändern.

Beschäftigte sollen ab 2019 mindestens 9,19 Euro brutto pro Stunde erhalten. Die Untergrenze steigt ab 2020 noch einmal auf 9,35 Euro pro Stunde. Auf diese Eckdaten hat sich die Mindestlohnkommission verständigt, die sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt. .

Bisher lagen die Werte bei 8,50 Euro (ab 2015) und 8,84 Euro (ab 2017). Davon aus­genommen sind Azubis, Pflichtpraktikanten oder Personen in Praktika unter drei Monaten sowie Lang­zeit­arbeits­lose in den ersten sechs Monaten nach einer Arbeitsaufnahme. Es ist davon auszugehen, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Vorschlag der Kommission umsetzt. In einem Statement betonte Heil, dass vor allem Frauen vom Mindestlohn profitieren

Das Thema hat auch für angestellte Approbierte, Apothekerassistenten und Pharmazie-Ingenieure Relevanz. Für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr, sprich zehn Stunden, erhalten sie entweder 5,5 Stunden Freizeit oder 85,00 Euro Vergütung. Der Gehaltsbestandteil entspricht 8,50 Euro pro Stunde und liegt damit unter dem derzeit gültigen Mindestlohn. »Bei den aktuellen Tarifverhandlungen fordern wir von den Arbeitgebern, hier nachzubessern«, sagt Tanja Kratt. Sie ist Zweite Vorsitzende und leitet die Tarifkommission bei Adexa. »Diese Vergütung ist absolut nicht mehr zeitgemäß, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.«

Außerdem sollten Boten, Reinigungskräfte und Büromitarbeiter in den Apotheken darauf achten, dass sie nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn arbeiten. Kratt: »Das Mindestlohngesetz schreibt im Übrigen vor, dass für Arbeitseinkommen unterhalb von brutto 2000 Euro die Arbeitszeiten – sprich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit – grundsätzlich zu dokumentieren sind. Dies betrifft insbesondere die Berufsgruppe der PKA.« /

Tarifverhandlungen vertagt

Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben ihre Tarifverhandlungen in der ver­­gangenen Woche ergebnislos vertagt. Beide Seiten konnten sich nicht auf Steigerungen beim Gehaltstarif und auf neue Tarif­modelle für Filialleiter/innen beziehungsweise fortbildungsaktive An­gestellte ver­ständigen. Im August soll es weitere Gespräche geben.

»Wir haben gefordert, Tarif­gehälter für alle Berufsgruppen zu erhöhen«, sagte Adexas Zweite Vorsitzende Tanja Kratt. »Darauf ist der ADA nicht eingegangen.« Die Arbeitgeber hätten lediglich eine Umgruppierung ohne nennenswerte Steigerungen vorge­schlagen. Auch das Konzept von Adexa, Filialleiter/innen be­ziehungsweise Angestellte, die sich regelmäßig fortbilden, besser zu stellen, sei abgelehnt worden. Der Arbeitgeberverband habe klargestellt, es gebe dafür keine Notwendigkeit. Adexa sei enttäuscht von der »fehlenden Bereit­schaft der Arbeitgeber, Apothekenberufe attrak­tiver zu ge­stalten«, ergänzte Kratt.

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