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Fahrtauglichkeit

Sicher im Auto unterwegs

08.10.2014  11:06 Uhr

Von Judith Amann / Die Muskeln zittern, der Schweiß bricht aus und das Herz klopft schnell: Die Symptome einer Unterzuckerung sollten Diabetespatienten als solche erkennen können. Und richtig darauf reagieren. Wer das kann, einen gut eingestellten Stoffwechsel und keine Folgeerkrankungen hat, darf Auto fahren – selbst Busse und Lkw.

Ob ein Diabetespatient grundsätzlich fahrtauglich ist oder nicht, hängt vor allem vom Risiko einer Hypoglykämie ab. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat die Kriterien, nach denen verkehrsmedizinische Gutachter die Fahrtauglichkeit von Diabetespatienten bewerten, in diesem Jahr vollständig überarbeitet. Darin unterscheidet sie auch zwischen Therapien mit einem hohen und einem niedrigen Hypo­gly­kä­mie­risiko. Eine Umstellung der Ernährung und Bewegung werden als Therapie mit niedrigem Risiko eingestuft, genau wie Medikamente, die nicht zu einer Hypoglykämie führen können. Dazu gehören Metformin, Insulinsensitizer (Glitazone), Alpha-Glucosidasehemmer, Dipeptidyl-Peptidase (DPP)-4-Hemmer und GLP-1-Analoga.

Höheres Risiko

»Mit einem höheren Hypoglykämie­risiko verbunden sind dagegen Sulfonylharnstoffe, ihre Analoga und Insulin«, sagt Dr. Hermann Fink. Er hat für den Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) an der Neufassung der Richtlinie mitgearbeitet. Sulfonylharnstoffanaloga sind die Glinide. Das heißt aber nicht, dass Patienten, die mit diesen Medikamenten therapiert werden, grundsätzlich nicht Auto oder Motorrad fahren dürfen. Beides ist möglich, wenn ihr Stoffwechsel vorher unter ärztlicher Kontrolle stabil eingestellt wurde und sie eine Hypoglykämie zuverlässig erkennen. Das können Diabetiker bei speziellen Schulungen lernen. Außerdem sollten Diabetespatienten ihren Blutzuckerspiegel messen, bevor sie sich hinters Steuer setzen.

Auch deckt die Richtlinie nicht alle Therapiemöglichkeiten ab. Neuere Medikamente wie die SGLT-2-Inhibitoren (Dapagliflozin, Canagliflozin und Empagliflozin) tauchen in der Leitlinie gar nicht auf. Hier muss im Zweifelsfall die Fahrtauglichkeit ganz individuell begutachtet werden.

Strengere Regeln bei Lkw und Bus

Grundsätzlich müssen Diabetiker ihre Erkrankung der Führerscheinstelle nicht melden – allerdings kann die Behörde ein Fachgutachten verlangen, wenn sie davon erfährt. Im Übrigen ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet sich so zu verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet.

Diabetespatienten können auch Busse, Lkw oder Taxis führen, allerdings gelten für sie strengere Auflagen als für Gesunde. Die Fahrer müssen nachweisen, dass ihr Stoffwechsel in den letzten drei Monaten stabil war. Bei einer Therapie mit Bewegung und Diät sollten sich die Betroffenen durch einen Facharzt für Innere Medizin oder einen Diabetologen begutachten lassen. Patienten, die mit Medikamenten mit einem niedrigen Hypoglykämierisiko behandelt werden, müssen sich von einem Facharzt nachbegutachten lassen. Außerdem schreibt die Richtlinie regelmäßige ärztliche Kontrollen vor.

Hypoglykämiegefahr durch Antidiabetika

Arzneistoffe, die nicht zu einer Hypoglykämie führen können

  • Metformin
  • Glitazone: Pioglitazon
  • Alpha-Glucosidasehemmstoffe: Acarbose
  • DPP-4-Hemmer: Sitagliptin, Saxagliptin, Vildagliptin
  • GLP-1-Agonisten: Exenatide, Liraglutid, Lixisenatid
  • SGLT-2-Inhibitoren: Dapagliflozin, Canagliflozin und Empagliflozin

Arzneistoffe, die zu einer Hypoglykämie führen können (insulinotrop)

  • Insuline
  • Sulfonylharnstoffe: Glibenclamid, Glimepirid, Gliclazid
  • Glinide: Repaglinid, Nateglinid

Insulinpflichtige Diabetiker oder solche, die mit Sulfonylharnstoffen oder Gliniden behandelt werden, galten früher als in der Regel nicht geeignet, einen Lkw oder Bus zu fahren. Ausnahmen mussten ausführlich begründet werden. Das hat sich jetzt geändert. Voraussetzung für die Fahrerlaubnis sind regelmäßige ärztliche Kontrollen und ein Fachgutachten alle drei Jahre. Wichtigstes Kriterium ist auch hier die Wahrscheinlichkeit einer Hypoglykämie und die Fähigkeit des Patienten diese wahrzunehmen. So gelten Betroffene als fahruntauglich, wenn sie mehr als eine schwere Hypoglykämie hatten, bei der sie auf fremde Hilfe angewiesen waren. Allerdings können Betroffene die Fahrerlaubnis wieder bekommen, wenn sie einen stabilen Stoffwechsel nachweisen und ihre Fähigkeit eine Hypoglykämie zu erkennen, trainiert haben.

Weitere Faktoren spielen eine Rolle. »Es ist auch die Fahrzeugnutzung zu berücksichtigen«, so Finck. »Termindruck, Arbeitszeiten oder etwa das Fahren nur auf dem Betriebsgelände beeinflussen das Gefährdungspotenzial.«

Hyperglykämie und Folgeerkrankungen

Nicht nur das Risiko einer Unterzuckerung, auch ein zu hoher Blutzuckerspiegel – also eine Hyperglykämie – beeinflusst die Fahrtauglichkeit. Erste Symptome sind Durstgefühl und ein trockener Mund. Es können auch Sehstörungen und Schwindel auftreten. Eine andauernde Hyperglykämie vermindert die Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit. Hier sieht die Richtlinie eine individuelle Bewertung durch einen Facharzt vor.

Diabetes zieht Folgeerkrankungen nach sich, die die Fahrtauglichkeit ebenfalls einschränken können. Zu hohe Blutzuckerwerte können Augen, Nieren und das Herz-Kreislaufsystem schädigen. So kommt es bei der diabetischen Retinopathie zur Schädigung der Netzhaut, im schlimmsten Fall bis zur Erblindung. Hier sieht die Richtlinie regelmäßige Kontrollen vor. Bei der Bewertung von Folgeerkrankungen wenden Gutachter die den Krankheiten entsprechenden Richtlinien an. Sind die Nieren beispielsweise so stark geschädigt, dass der Betroffene zur Dialyse muss, darf er nicht mehr Auto fahren. Auch für Herz-Kreislauf-Patienten gibt es Regelungen: So dürfen Patienten mit einer schweren Herzinsuffizienz kein Fahrzeug führen. Auch wer einen Herzinfarkt hinter sich hat, ist »in der Regel nicht mehr in der Lage« einen Bus oder einen Lkw zu fahren. /

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