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Apothekenvergütung

100 Millionen Euro mehr

02.08.2016  11:15 Uhr

Von Ev Tebroke / Jetzt steht es im Referentenentwurf: Für die Abgabe von Rezepturen und Betäubungsmitteln (BtM) soll es mehr Honorar geben. Das geplante Pharmagesetz sieht für die Apotheken ein Vergütungsplus von jährlich rund 100 Millionen Euro vor. Parallel dazu werden die Arzneimittelkosten weiter reguliert.

Nun steht es also im Entwurf zum sogenannten Pharmagesetz: Die Apotheker sollen den Aufwand bei Herstellung und Abgabe von Rezepturen und die Dokumentationspflichten bei BtM-Rezepten besser honoriert bekommen. Die Vorschläge aus dem Eckpunkte-Papier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind eins zu eins in den Entwurf eingeflossen.

Für Standard­rezepturen sollen Apotheker somit künftig einen Fixzuschlag von 8,35 Euro erhalten, der bereits für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel gilt. Dies entspreche einem Vergütungsplus von 70 Millionen Euro jährlich, heißt es. Für die Bearbeitung und Belieferung von BtM-Rezepten sind künftig 2,91 Euro vorgesehen. Bislang erhält der Apotheker lediglich 26 Cent für die anfallenden Dokumentationspflichten. Für diesen seit fast 40 Jahren nicht angepassten Vergütungsposten veranschlagt das BMG 30 Millionen Euro.

Grundsätzlich ist der Name des geplanten Gesetzes Programm: Das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll unter anderem dazu dienen, die Innovationsfähigkeit der Pharmabranche zu erhalten. Doch müssten entsprechende Regelungen dafür sorgen, dass das Gesundheits­system auch weiter finanzierbar bleibt, so das BMG.

Mehrausgaben sparen

Den geplanten Mehrausgaben stellt das BMG folglich Einsparmaßnahmen gegenüber. So soll beispielsweise das Preismoratorium, das den Pharmaherstellern seit 1. August 2009 verbietet, den Abgabepreis von patentgeschützten Arzneimitteln zu erhöhen, bis 2022 verlängert werden. Dadurch soll die GKV nach Angaben des BMG zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro Mehrausgaben sparen. Erwartungsgemäß stößt die fortbestehende Preisregulierung bei den Pharmaunternehmen auf Empörung. Statt den Akteuren den nötigen Spielraum für eine zukunftssichere Gesundheitsversorgung einzuräumen, institutionalisiere der Gesetzgeber folgenschwere Steuerungsinstrumente wie das Preismoratorium, kritisiert der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI). Die Argumentation, dass im Gegenzug für eine bessere Vergütung der Apotheken Einsparungen bei der Pharmaindustrie generiert werden müssten, nennt BPI-Chef Martin Zentgraf »abenteuerlich«.

Zudem soll künftig im ersten Marktjahr eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro gelten. Bei Überschreitung dieser Grenze müsste dann rückwirkend der GKV-Erstattungspreis greifen. Diese Maßnahme soll laut BMG den Ausgabenanstieg im Durchschnitt pro Jahr um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag dämpfen können. Bislang haben die Unternehmen im ersten Marktjahr bei der Preisgestaltung freie Hand. Erst im Anschluss an die frühe Nutzenbewertung verhandeln Hersteller und Kassen einen Erstattungspreis, der sich am Grad des Zusatznutzens im Vergleich zu bereits auf dem Markt befindlichen Therapien orientiert.

Als Ausgleich für die Preisregulierungen ist das BMG einigen Forderungen der Industrie nachgekommen. So sollen künftig die zwischen Herstellern und GKV ausgehandelten Erstattungspreise nur noch den unmittelbar mit der Arzneimittelversorgung betreuten Gruppen bekannt sein, also Ärzten, Apothekern, Großhändlern und Privaten Krankenversicherungen.

Um Pharmaunternehmen einen wirtschaftlichen Anreiz zur Forschung an Innovationen zu erhalten, plant das BMG zudem, bei den Verhandlungen zum Erstattungspreis in gewissen Fällen von einer Muss- zu einer Soll-Regelung zu wechseln. Die Verhandlungspartner müssten sich damit nicht mehr zwingend an der wirtschaftlichsten Vergleichstherapie orientieren, wenn beispielsweise ein Medikament für Patienten erst in einem längeren Therapiezeitraum einen Nutzen hat.

Fachkreise und Verbände haben nun bis Mitte August Zeit, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Nach der anstehenden achtwöchigen Ressortabstimmung soll dann das Parlament im Herbst über das Gesetzesvorhaben in erster Lesung beraten. /

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