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Neuer Arzneistoff

Drittes Antikörper-Wirkstoff-Konjugat

31.07.2017  14:21 Uhr

Von Sven Siebenand / Seit Kurzem ist das Antikörper-Wirkstoff-Konjugat Inotuzumab Ozogamicin (Besponsa® 1 mg Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung, Pfizer) auf dem deutschen Markt erhältlich. Ärzte können es für die Behandlung bestimmter Patienten mit akuter lymphatischer Leukämie (ALL) einsetzen.

Bei der ALL handelt es sich um eine sehr aggressive Form von Blutkrebs. Unbehandelt kann sie binnen Wochen bis wenigen Monaten zum Tode führen. Die Behandlung der besonders schwerwiegenden rezidivierten oder refraktären Form zielt darauf ab, mit möglichst geringer Toxizität eine komplette Remission zu erreichen, um die Patienten anschließend weiteren therapeutischen Maßnahmen zuführen zu können. Hierbei streben Mediziner vor ­allem eine Stammzelltransplantation an. Besponsa soll als Monotherapeutikum bei Erwachsenen mit rezidivierender oder refraktärer CD22-positiver ­B-Vorläuferzell-ALL zum Einsatz kommen. Patienten mit Philadelphia-Chromosom-positiver rezidivierender oder refraktärer B-Vorläuferzell-ALL sollten zuvor mindestens einen Tyrosinkinasehemmer erhalten haben.

Nach Infusion eine Stunde überwachen

Mit Brentuximab Vedotin (Adcetris®) und Trastuzumab Emtansin (Kadcyla®) gab es auf dem Markt bereits zwei Antikörper-Wirkstoff-Konjugate, die bei anderen Tumoren Verwendung finden. Inotuzumab Ozogamicin ist der dritte im Bunde. Er stellt einen neuen Wirkansatz dar, um die rezidivierende oder refraktäre B-Vorläufer-ALL zu behandeln. Inotuzumab ist ein gegen das Oberflächenantigen CD22 gerichteter Antikörper, das bei fast allen B-ALL-Patienten vorkommt. An den Antikörper bindet ein Linker die zelltoxische Substanz Calicheamicin. Dockt Inotuzumab auf den Krebszellen an CD22 an, wird das Antikörper-Wirkstoff-Konjugat in die Zelle eingeschleust. Dort wird Calicheamicin freigesetzt, das die Krebs­zelle dann ­abtötet. Dabei entsteht zunächst ein radikalisches Zwischenprodukt und letztlich werden DNA-Doppelstrangbrüche induziert. Ein Bakterium erzeugt die hochgradig toxische Substanz, mittlerweile gelingt jedoch auch die synthetische Herstellung.

Besponsa wird intravenös über einen Zeitraum von mindestens einer Stunde an den Tagen 1, 8 und 15 eines drei- oder vierwöchigen Behandlungszyklus verabreicht. Treten bestimmte schwerwiegende Nebenwirkungen auf, kann der Arzt die Behandlung unterbrechen oder die Dosis reduzieren.

Für Patienten mit bevorstehender Stammzelltransplantation wird eine Behandlungsdauer von zwei oder drei Zyklen vor der Transplantation empfohlen. Patienten, die keine Stammzelltransplantation erhalten, können bis zu maximal sechs Behandlungszyklen erhalten. Bei Patienten, die nicht auf die Behandlung ansprechen, sollte der Arzt die Behandlung mit Besponsa nach drei Zyklen abbrechen.

Wichtig ist, die Patienten während und für mindestens eine Stunde nach Beendigung der Infusion auf Symptome infusionsbedingter Reaktionen zu überwachen. Vor der Gabe wird ferner eine Prämedikation mit Corticoiden, Antipyretika und Antihistaminika empfohlen. Bei Patienten mit hoher Tumorlast wird zudem vor Therapiebeginn zu einer Medikation geraten, die den Harnsäurespiegel verringert sowie zu einer adäquaten Hydratation.

Die häufigsten Nebenwirkungen waren Thrombozytopenie, Neutro­penie, Infektion, Anämie, Leukopenie, Müdigkeit/Fatigue, Blutung, Pyrexie, ­Übelkeit, Kopfschmerzen, febrile Neutropenie, erhöhte Transaminasen, Bauchschmerzen, erhöhte γ-Glutamyl­transferase und Hyperbilirubinämie. Besponsa darf nicht angewendet werden bei Patienten mit vorhergehender bestätigter schwerer oder bestehender venookklusiver Lebererkrankung/Sinusoidal Obstruction Syndrome. Ebenso besteht eine Kontraindikation bei Pa­tien­ten mit schwerer bestehender Leber­erkrankung, etwa Leberzirrhose oder aktiver Hepatitis.

Nutzen und Risiken abwägen

Frauen sollten während der Behandlung und für mindestens acht Monate nach der letzten Dosis ein wirksames Verhütungsmittel benutzen. Bespona darf während der Schwangerschaft nur verabreicht werden, wenn der mögliche Nutzen für die Mutter die potenziellen Risiken für den Fetus überwiegt. Wegen der möglichen Nebenwirkungen beim gestillten Kind dürfen Frauen während der Behandlung und für mindestens zwei Monate nach der letzten Dosis nicht stillen. /

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