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Fortbildungsurlaub

Doping für den Beruf

10.08.2015  10:52 Uhr

Von Michael van den Heuvel / Die Pharmazie entwickelt sich rasant weiter. Deshalb haben die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) einige Klarstellungen getroffen. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), der für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen gilt, finden sich Details zum Fortbildungsurlaub.

Lebenslanges Lernen – ein Konzept, das besonders für Apothekenangestellte gilt. Wer erfolgreich zwischen HV-Tisch, Rezeptur und Back-Office arbeiten will, benötigt früher oder später frisches Wissen über Fortbildungsveranstaltungen.

Drei bis sechs Tage

Zu den Details: Pharmazeutisches Personal, also Approbierte, Pharmazieingenieure, Apothekerassistenten und PTA, erhalten innerhalb von zwei Kalenderjahren sechs Werktage Freistellung. Bei PKA sind es im gleichen Zeitraum drei Werktage. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf Vollzeit-Tätigkeiten mit 40 Wochenstunden. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält Fortbildungsurlaub prozentual umgerechnet. Beispielsweise hat eine teilzeitbeschäftigte PTA einen Anspruch auf Fortbildungsurlaub entsprechend der geleisteten Wochenarbeitstage.

Richtig planen

Rechtzeitig vor dem Besuch einer Fortbildung sollten Angestellte ein paar Details beachten. Der Anspruch beginnt sechs Monate nach Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses. Kollegen müssen eine Bescheinigung ihres früheren Arbeitgebers vorlegen, um bereits abgegoltene Ansprüche oder noch nicht beantragte Tage nachzuweisen. Wichtig ist, die Freistellung mindestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen. Danach haben Angestellte zwölf Wochen Zeit, ihre zusätzlichen Stunden als Freizeit »abzubummeln«. Entsprechende Regelungen gelten nicht, falls Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub besteht – mit zwei Ausnahmen: Können Apothekenangestellte nach diesem Passus kein Anrecht geltend machen oder wünscht der Chef die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung, greift der Tarifvertrag. Hat ein Mitarbeiter bereits Fortbildungsurlaub aufgrund gesetzlicher Regelungen genommen, wird dieser auf seinen Anspruch auf Freistellungen für fachliche Fortbildungsveranstaltungen angerechnet. /

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