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Autofahren mit Parkinson

Wer sollte nicht ans Steuer?

10.08.2015  10:52 Uhr

Von Verena Arzbach / Mehr als 80 Prozent der Parkinsonpatienten haben einen Führerschein, 60 Prozent davon sind aktive Autofahrer. Dabei darf sich nicht jeder Patient ans Steuer setzen, denn die Erkrankung führt zu Beeinträchtigungen, die das Autofahren gefährlich machen können. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hin.

»Über die Fahreignung wird immer im Einzelfall entschieden. Es gibt keine allgemein gültigen Richtlinien«, sagt Neurologe Dr. Carsten Buhmann, Ärztlicher Leiter der Neurologie am Ambulanzzentrum des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. 

Bei Menschen mit Morbus Parkinson sterben im Gehirn Nervenzellen ab, die den Neurotransmitter Dopamin produzieren. So entsteht ein Dopamin-Mangel, der körperliche und psychische Beschwerden nach sich zieht, zum Beispiel Zittern (Tremor), Bewegungsstarre (Freezing), Demenz, Aufmerksamkeits- und Sehstörungen oder Halluzinationen. »Schon eines dieser Symptome reicht, um seine Fahreignung zu verlieren«, so Buhmann. Auch Medikamente, die Parkinson-Patienten einnehmen, können schläfrig machen, zum Verlust der Impulskontrolle führen oder Aggressivität fördern und so womöglich die Fahrtüchtigkeit einschränken. Aber: »Wer zum Beispiel morgens seine Medikamente einnimmt und danach kurz müde wird, kann abends durchaus fahrtauglich sein, weil die Nebenwirkungen nach einigen Stunden abnehmen«, erklärt Buhmann.

Erster Ansprechpartner, um die Fahrtauglichkeit einzuschätzen, ist der behandelnde Arzt. Auch die Angehörigen können Warnsignale erkennen. »Ihnen fällt schnell auf, wenn ihr Partner plötzlich unsicher fährt, zu nah an parkenden Autos entlang steuert, zu langsam reagiert oder eine rote Ampel erst spät erkennt – das sind Warnsignale«, sagt der Neurologe. Parkinson-Patienten können auch selbst ihre Fähigkeiten in bestimmten Fahrschulen prüfen lassen. Der TÜV bietet hierfür ebenfalls spezielle Fahrstunden an. Vor Konsequenzen müssen sich die Patienten nicht fürchten: Über das Ergebnis herrscht Schweigepflicht. /

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Neurologie

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