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Versicherungstarife

Kritik an Bonuszahlungen

15.08.2016  13:19 Uhr

Von Jennifer Evans / Krankenkassen belohnen das gesundheits­bewusste Verhalten ihrer Versicherten mit Bonuszahlungen. Laut den Grünen sind dadurch das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der Schutz sensibler Gesundheitsdaten bedroht.

Seit 2016 verpflichtet das Präventionsgesetz die Krankenkassen, ihren Versicherten Boni als Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten anzubieten. Die Grünen sehen dies kritisch. Ihrer Ansicht nach besteht die Gefahr einer Aushöhlung des Solidarprinzips, wenn ohnehin gesunde Mitglieder für ihren guten Gesundheitszustand zusätzlich durch Beitragsreduzierung belohnt werden.

Die Regelung schließe chronisch Kranke per se von der Erfüllung der Programmvorgaben und damit von Bonuszahlungen aus, so die Grünen. Besonders problematisch werde es, wenn Boni mit der Überwachung persönlicher Gesundheitsdaten über elektronische Anwendungen wie Wearables oder Fitness-Apps verknüpft seien. Die Grünen sehen darin »erhebliche Risiken für die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten«, wie sie in einer Kleinen Anfrage an die Regierung deutlich machen.

Die Regierung ist anderer Meinung: »Boni können das Ziel unterstützen, die individuelle Gesundheit zu erhalten und zu bessern und die Solidargemeinschaft von Ausgaben für Krankenbehandlungen entlasten«, heißt es in der Antwort. Eine Aushöhlung durch Bonuszahlungen finde nicht statt, da das Solidaritätsprinzip durch einkommensabhängige Beiträge gewahrt sei. »Weitere personenbezogene Kriterien wie Alter, Geschlecht, gesundheitliches Risiko oder auch das Verhalten dürfen von den Krankenkassen nicht berücksichtigt werden.«

Zudem hat nach Angaben der Regierung das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der GKV darauf zu achten, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs in Hinblick auf Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten eingehalten werden. Sofern eine Datenübermittlung durch Wearables oder Apps stattfinde, sei zunächst zu prüfen, ob damit überhaupt der Nachweis sportlichen Verhaltens haltbar sei, heißt es in der Antwort. Falls nicht, entfalle die Erforderlichkeit einer Datenübermittlung ohnehin. Falls doch, sei die Nutzung dem Versicherten selbst überlassen. Zudem erwarte die Bundesregierung von den Versicherungen, dass diese alle Datenschutzvorgaben vollständig befolgten und verantwortungsvoll mit den Informationen umgingen.

Positiver Anreiz

Bei den Versicherten findet das Thema Gesundheitstarife immer mehr Zuspruch. Einer Umfrage der Unternehmensberatung Prophet zufolge sind 76 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass die Kassen eine gesunde Lebensweise etwa durch einen reduzierten Tarif oder Bonus belohnen sollten. 37 Prozent der 1000 Befragten sind bereit, dafür ihrer Kasse per Armband oder Fitness-App Zugang zu ihren Gesundheitsdaten zu geben. Bei den Unter-34-Jährigen ist es sogar die Hälfte, bei den Über-55-Jährigen ein Viertel.

Laut Prophet wollen die Umfrageteilnehmer die Weitergabe aber nur erlauben, wenn die Krankenkassen mit den Informationen verantwortungsvoll umgehen. 63 Prozent der Bundesbürger haben demnach Sorge, dass sie durch die Datenfreigabe Nachteile haben könnten. Dreiviertel der Befragten halten es daher für besser, wenn anstelle einer App der Hausarzt ihre gesunde Lebensweise gegenüber der Kasse bestätigt. Grundsätzlich wollen 62 Prozent der Bundesbürger nicht länger die ungesunde Lebensweise von Rauchern oder Fettleibigen mitfinanzieren – mit Blick auf das Solidaritätsprinzip eine bedenkliche Entwicklung. /

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