PTA-Forum online
Gesetz gegen Korruption

Fünf Jahre Haft bei Bestechung

24.08.2015  11:04 Uhr

Von Stephanie Schersch / Ende Juli hat die Bundesregierung ihren überarbeiteten Entwurf für das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgelegt. Wer sich als Heilberufler bestechen lässt, muss demnach künftig mit einer Haftstrafe rechnen. Skonti und Rabatte gelten nicht als strafbar – vorausgesetzt die heil­berufliche Unabhängigkeit gerät dadurch nicht in Gefahr.

In Zukunft soll das Strafgesetzbuch zwei neue Tatbestände aufführen: § 299a soll Bestechlichkeit im Gesundheitswesen verbieten, § 299b Bestechung unter Strafe stellen. Nimmt beispielsweise ein Arzt Vorteile an und verschreibt im Gegenzug bestimmte Arzneimittel, können eine Geldbuße oder bis zu drei Jahre Gefängnis die Folge sein. In besonders schweren Fällen sind sogar fünf Jahre Haft möglich. Die gleichen Sanktionen drohen demjenigen, der einen Heilberufler besticht.

»Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen«, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Der Gesetzentwurf schaffe klare Regeln für strafbares Verhalten und gebe so »den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit an die Hand, allein gegen die schwarzen Schafe im Markt einzuschreiten«. Gelten soll das geplante Gesetz für alle Gesundheitsberufe mit einer staatlich geregelten Ausbildung. Neben Ärzten und Apothekern zählen dazu unter anderem Psychotherapeuten und die sogenannten Gesundheitsfachberufe wie Krankenpfleger und Logopäden. Es ist davon auszugehen, dass die Regelungen damit auch für PTA gelten werden.

Apotheker machen sich künftig strafbar, wenn sie ihre berufsrechtliche Pflicht zur Unabhängigkeit verletzen. So seien sie etwa per Berufsordnung zu einer neutralen Beratung verpflichtet, heißt es in der Begründung zu dem Gesetz. »Eine Verletzung dieser Pflicht kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass der Apotheker für die Abgabe bestimmter Arzneimittel Vorteile erhält und danach seine Beratung und Abgabe ausrichtet.«

Die Annahme von Skonti und Rabatten beim Bezug von Arzneimitteln sind dem Gesetzentwurf zufolge nicht strafbar, sofern keine Gegenleistung erfolgt und die Unabhängigkeit des pharmazeutischen Personals nicht eingeschränkt wird. Branchenübliche Rabatte sind aus Sicht der Koalition in der Regel ohnehin kein Problem, »da diese nicht als Gegenleistung für eine konkrete Bezugsentscheidung gewährt, sondern allgemein gegenüber jedermann angeboten werden«, heißt es.

Auch berufliche Kooperationen soll das Gesetz nicht bedrohen. Hier gilt abermals die Gegenleistung als entscheidendes Kriterium. Die bloße Teilnahme eines Arztes an einer vergüteten Anwendungsbeobachtung soll auch in Zukunft möglich sein, »da es an einer Verknüpfung von Vorteil und heilberuflicher Gegenleistung fehlt«, erklärte das Bundesjustizministerium. Ebenso sind Praxisgemeinschaften weiterhin zulässig – vorausgesetzt, sie werden nicht nur zum Schein geschlossen, um das Zuweisungsverbot zu umgehen.

Risiken ungeklärt

Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist das Gesetz nach wie vor zu schwammig. Zwar seien die Abgrenzungen zwischen strafbarem und zulässigem Verhalten in dem überarbeiteten Entwurf der Regierung deutlicher geworden, »aber ich befürchte, es wird zu Verunsicherungen kommen«, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt forderte, die Novelle müsse korruptes Verhalten eindeutig definieren: »Ansonsten tragen Heilberufler die Risiken rechtlicher Grauzonen.«

Der Opposition im Bundestag gehen die Pläne der Koalition nicht weit genug. Aus Sicht der Linken-Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler müssen auch Mitarbeiter etwa in Arztpraxen und Apotheken Strafanträge bei Korruptionsverdacht stellen können. »Dafür brauchen die Angestellten einen umfassenden Whistleblower-Schutz«, sagte sie. Auch die Grünen plädieren für eine solche Regelung. Arbeitnehmer müssten »wirksam vor negativen arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden«, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Partei, Maria Klein-Schmeink. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz