Tattooentfernung birgt Risiken |
24.08.2015 11:04 Uhr |
Von Annette van Gessel / Moden ändern sich und eigene Vorlieben ebenfalls. Wer nach anfänglicher Begeisterung sein Tatoo nicht mehr sehen kann, geht auf die Suche nach Möglichkeiten, dieses entfernen zu lassen. Oft erfolgt die Entfernung durch einen Laser. Allerdings ist der Erfolg nicht garantiert und das Verfahren mit gesundheitlichen Risiken verbunden, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Um die Sicherheit der Laserbestrahlung besser beurteilen zu können, hat das BfR nun mittels moderner analytischer Methoden die Spaltprodukte bestimmt, die bei Rubinlaserbestrahlung von Phthalocyanin-Blau entstehen.
Das kupferhaltige Pigment ist offenbar derzeit das einzige in Tätowierungen verwendete und auf dem europäischen Markt erhältliche blaue organische Pigment. Zu dessen Spaltprodukten gehören 1,2-Benzendicarbonitril, Benzonitril, Benzol sowie Blausäure. »Wir konnten zum ersten Mal zeigen, dass bei der Laserbehandlung eines Tätowierungspigments in wässriger Suspension Stoffe in Konzentrationen entstehen, die hoch genug wären, in der Haut Zellschäden zu verursachen«, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel.
Unter den entstandenen Verbindungen sei Blausäure (HCN) aufgrund ihrer starken Zytotoxizität von besonderer Bedeutung. So könnten in gut durchbluteten Gewebsschichten durch Laserbehandlung HCN-Konzentrationen von bis zu 30 μg/ml entstehen, berichtet das BfR. Es sei anzunehmen, dass diese lokalen Konzentrationen ein gesundheitliches Risiko darstellen, insbesondere dann, wenn extrem große Tätowierungen bestrahlt werden, wie etwa am Oberarm (> 500 cm2).
Das BfR rät, Tattoos nur mittels medizinisch anerkannter Verfahren und von geschultem Personal in entsprechenden Einrichtungen entfernen zu lassen. In jedem Fall sollten die Kunden vorab umfassend über die möglichen Risiken der Tattooentfernung aufgeklärt werden. /
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung