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Pharmagesetz

Apotheker hoffen auf mehr Honorar

29.08.2016  11:27 Uhr

Von Daniel Rücker / Seit mehr als einem Jahr haben die Apotheker in dieser Legislatur­periode eine Honorarerhöhung gefordert. Die Bundesregierung ist darauf lange nicht eingegangen. Ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl können sich die Pharmazeuten jetzt doch noch Hoffnung machen.

Die Bundesregierung will mit dem als Pharmagesetz bezeichneten Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG), eine Forderung der Apotheker aufgreifen und das Honorar für Rezepturen anheben. Die Krankenkassen halten wenig davon. Für die Apotheker bleibt es bis zur Verabschiedung des Gesetzes bei einer Zitterpartie. Vielleicht klappt es ja doch noch. Bereits lange fordert die Apothekerschaft eine Anpassung des Rezepturhonorars. Warum soll die Versorgung mit individuell hergestellten Arzneimitteln inklusive der dazugehörenden Beratung schlechter vergütet werden als die Versorgung der Bevölkerung mit rezeptpflichtigen Fertigarzneimitteln? Eine plausible Erklärung gibt es dafür nicht. Für eine Honoraranpassung ist es deshalb höchste Zeit.

Laut Referentenentwurf zum Gesetz sind 100 Millionen Euro pro Jahr im Gespräch. Nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums sollen Apotheker für Rezepturen auch das für Fertigarzneimittel geltende Honorar von 8,35 Euro erhalten. In der Summe wären dies 70 Millionen Euro.

Erhöhung nach 40 Jahren

Hinzu kommt ein prozentual deutliches Plus für die Bearbeitung und Dokumentation von BtM-Rezepten. Nach einer Ewigkeit von 40 Jahren soll das BtM-Honorar von lächerlichen 26 Cent auf immerhin 2,91 Euro angehoben werden. Dieser Zuschlag summiert sich nach den Berechnungen des Bundes­gesundheitsministeriums auf 30 Millionen Euro.

Ob und wann die Apotheker das Geld tatsächlich bekommen, ist aber noch offen. Im schlimmsten Fall könnte die Honoraranpassung sogar noch ausfallen. Die Krankenkassen versuchen, die längst überfällige Erhöhung mit ­allen Mitteln zu verhindern. Die Apotheker könnten nicht plausibel erklären, warum ihnen eine höhere Ver­gütung zustehe, es gebe dafür keine ­nachvollziehbaren Daten, schreibt der ­Kassenverband in seiner Stellungnahme zum Gesetz. Bei der Honorarumstellung im Jahr 2004 sei der Aufwand für die BtM-Belieferung bereits berücksichtigt worden. Es gebe keinen Grund, diese Dienstleistung doppelt zu vergüten. Für PTA und Apotheker muss dies wie Hohn klingen.

In ihrer Stellungnahme fordert die ABDA auch den Wegfall von exklusiven Rabattverträgen. Mit Exklusivverträgen steige das Risiko von Lieferengpässen. Immer wenn es für einen Wirkstoff mehr als einen Lieferanten gibt, sollten deshalb mindestens zwei Hersteller den Zuschlag für die Substanz erhalten. Im Gegensatz zu den Krankenkassen sieht die ABDA in den Exklusivverträgen keine Effizienzsteigerung, sondern einen für die Apotheken unnötigen Mehraufwand, Lieferengpässe zu verhindern.

Versorgung gefährdet

Die extrem umstrittenen Zytostatika-Ausschreibungen sollten nach der Vorstellung der ABDA gleich mit eingestellt werden. Ausschreibungen eigneten sich nur für eine Standardversorgung, sagt die Berufsvertretung. Die sehr viel diffizilere Versorgung mit Zytostatika sei über Ausschreibungen nicht zu organisieren. Aktuell anstehende europaweite Ausschreibungen, wie die mehrerer AOKs, könnten die Versorgungsstruktur für Zytostatika erheblich gefährden. Öffentliche Apotheken würden so aus der Versorgung gedrängt. Dies ginge mit einem großen Verlust an Sachkompetenz einher und schade vor allem den Tumorpatienten.

Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Interessen wird es noch eine Weile dauern, bis das Gesetz in Kraft tritt. Eigentlich sollte es noch in diesem Jahr verabschiedet werden. ­Sicher erscheint dies aber derzeit nicht. /

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