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Koalitionsverhandlungen

Zähes Ringen

25.11.2013  15:26 Uhr

Von Daniel Rücker und Stephanie Schersch / In Sachen Gesundheits­politik haben Union und SPD Weichen für ihre Zusammenarbeit gestellt. Dabei setzen sie in der Arzneimittel­versorgung klar auf die inhabergeführte Apotheke. Gleichzeitig müssen die aber finanzielle Einbußen hinnehmen.

In einem 14-seitigen Papier hat die Arbeitsgruppe Gesundheit die Ergebnisse ihrer Verhandlungen der vergangenen Wochen zusammengefasst. Darin bekennen sich Union und SPD deutlich zum Fremd- und Mehrbesitzverbot. »Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfordert freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apotheken«, heißt es in der Vorlage für den Koalitionsvertrag, die PTA-Forum vorliegt.

Um dieses Bekenntnis haben beide Seiten zunächst gerungen. Die SPD und vor allem ihr gesundheitspolitischer Experte Professor Karl Lauterbach gilt als Freund von Apothekenketten. Er konnte sich aber gegen die Union nicht durchsetzen. In dem Papier der Gesundheitspolitiker heißt es nun ganz klar: »An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten.«

Auch die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel wollen Union und SPD beibehalten. An den anschließenden Preisverhandlungen soll auf Kassenseite neben dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mindestens ein Vertreter einer Mitgliedskasse teilnehmen.In einem Punkt kommen Union und SPD dem GKV-Spitzenverband deutlich entgegen. Sie wollen gesetzlich klarstellen, dass die nach der Nutzenbewertung verhandelten Erstattungsbeträge künftig Grundlage für die Berechnung der Zu- und Abschläge für Großhändler und Apotheker sind. Für die Apotheker ist dies ein Nachteil. Nach der Arzneimittelpreisverordnung erhalten sie für jede verordnete Arzneimittelpackung 8,35 Euro plus 3 Prozent vom Abgabepreis des Herstellers. Für die Apotheker bedeutet der Beschluss der Arbeitsgruppe sinkende Erträge bei allen Präparaten mit Erstattungsbetrag. Denn die verhandelten Preise liegen zum Teil deutlich unter den Listenpreisen der Hersteller.

Keine Lieferengpässe mehr

Union und SPD wollen in Zukunft Lieferengpässe vermeiden. Darüber können sich PTA und Apotheker freuen, da in letzter Zeit Arzneimittelhersteller immer häufiger Präparate nicht liefern konnten. Bei den Rabattverträgen sollen Krankenkassen und Hersteller deshalb zukünftig bei Vertragsabschluss auch Vereinbarungen treffen, wie sich Lieferengpässe verhindern lassen. Diese Vereinbarungen sollen insbesondere bei Impfstoffen geschehen. Ärgerlich aus Sicht der Apotheker ist die Entscheidung der Koalition, den Gemein­samen Bundesausschuss (GBA) die Aut-idem-Liste erstellen zu lassen. Ursprünglich sollten Apotheker und Krankenkassen sich darauf einigen, welche Arzneimittel bei Rabatt­ver­trägen aus pharmazeutisch-medizinischen Gründen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden und eine solche Aufstellung vereinbaren. Die Kassen haben aber immer wieder ihr Veto gegen dieses Verfahren eingelegt.

Aus für Online-Diagnosen

Sinnvoll ist sicher die Entscheidung der mutmaßlichen Koalitionspartner, gegen Online-Praxen wie DrEd vorzugehen. Die Mediziner der britischen Ärzteplattform beraten ihre Patienten nur über das Internet, stellen dann eine Diagnose und verordnen ein Medikament. Online-Konsultationen bergen das Risiko von Fehldiagnosen »und können so den Patientenschutz gefährden«, heißt es bei Union und SPD. Erst vor knapp zwei Wochen hatte der Bundesrat die neue Regierung aufgefordert, über eine rechtssichere Lösung dafür zu sorgen, dass Rezepte aus Online-Praxen in deutschen Apotheken grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Nach zähem Ringen haben SPD und Union auch in Finanzierungsfragen eine Einigung erzielt. Demnach sollen die Kassen statt pauschalen Zusatzbeiträgen künftig einkommensabhängige Zuschläge erheben können. Der allgemeine Beitragssatz soll auf 14,6 Prozent festgeschrieben werden, heute liegt er bei 15,5 Prozent. Den Anteil der Arbeitgeber wollen die Parteien dabei wie bislang auch auf einer Höhe von 7,3 Prozent festschreiben. Kassen in Finanzsorgen erheben ihren prozentualen Zusatzbeitrag somit allein zulasten der Arbeitnehmer. Bereits heute zahlen diese 0,9 Beitragssatzpunkte mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung ein als ihre Chefs. Dieser Anteil soll künftig in den Zusatzbeitrag einfließen.

Darüber hinaus soll der Beitrag zur Pflegeversicherung spätestens 2015 zunächst um 0,3 Prozentpunkte steigen. Ein Teil davon soll für den Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet werden, um Kostensteigerungen abzufedern. Langfristig sollen die Beiträge um weitere 0,2 Prozentpunkte wachsen. /

E-Mail-Adressen der Verfasser

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