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Präventionsgesetz

Auf ein Neues

26.11.2014  10:00 Uhr

Von Daniel Rücker / Bundesgesundheits­minister Hermann Gröhe nimmt einen neuen Anlauf. Ab 2016 sollen die Krankenkassen ihre Ausgaben für Präven­tion verdoppeln. Vorausgesetzt das Gesetz findet diesmal eine Mehrheit.

Mehrfach hatten Bundesregierungen ein Präventionsgesetz beschlossen. Zuerst im Jahr 2005. Die dafür zuständige Gesundheitsministerin hieß Ulla Schmidt. Wie im aktuellen Entwurf, spielten auch in Schmidts Entwurf die Apotheker kaum eine Rolle. Das Gesetz allerdings bald auch nicht mehr. Union und SPD konnten sich am Ende doch nicht einigen. Etwas später, im Jahr 2007, lief es ähnlich. Das Gesetz kam nicht, 2013 scheiterte der bislang letzte Versuch am Bundesrat.

Im aktuellen Entwurf wollen Union und SPD die Kassen ab 2016 dazu verpflichten, jährlich mindestens 7 Euro für jeden der rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten in die Gesundheitsvorsorge zu investieren. Insgesamt würden die Kassen ihre Präventionsausgaben damit auf rund 500 Millionen Euro in etwa verdoppeln. Der Großteil des Geldes soll in Kitas, Schulen oder Betriebe fließen. Bislang erreichten die Kassen viele Versicherte mit ihren Angeboten nicht, heißt es in der Begründung für das Gesetz. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll deshalb stärker als bislang in die Prävention eingebunden werden. Sie könnte etwa über entsprechende Kampagnen an Schulen zu einer gesunden Lebensweise aufrufen. Die Kassen sollen der BZgA dafür 35 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll es mehr Pflichtuntersuchungen für Kinder und Jugendliche geben. Auch bei den Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene will Gesundheitsminister Gröhe nachlegen.

Für eine bessere Koordination der Vorsorgeangebote wird künftig die Präventionskonferenz sorgen. Hier sollen So­zialversicherungsträger, Bund, Länder und Kommunen gemeinsam eine Präventionsstrategie erarbeiten. Einmal im Jahr sollen dann laut Gesetzentwirf die Vertreter der für die Gesundheitsför­derung und Prävention maßgeblichen Organisationen und Verbände einge­laden werden. Ob dazu auch die Apotheker zählen bleibt erst einmal offen, explizit erwähnt werden sie nicht.

Die Apotheker sind mit dem Gesetzentwurf naturgemäß nicht wirklich zufrieden. Die Direktorin des von Apothekern gegründeten Wissenschaftlichen Instituts für Prävention im Gesundheitswesen (WIPIG), Cynthia Milz, hält es für falsch, die Apotheker nicht einzubeziehen. Im Grundsatz sei der Referentenentwurf zwar zu begrüßen. Die weitgehende Ausgrenzung der Apotheker sei aber ein großer Fehler. Apotheker würden als Leistungserbringer vollständig ignoriert. Dabei engagierten sich viele Apotheker mit zahlreichen Angeboten in der Prävention, sagt Milz. /

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