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Neue Impfempfehlungen

08.09.2017  11:54 Uhr

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Neues gibt es bei den Impfungen gegen Hepatitis, Tetanus, Herpes zoster und Influenza. Die Impfung gegen Hepatitis A und B wird nun auch ehrenamtlich Tätigen mit einem erhöhten Expositionsrisiko empfohlen. Die Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen ist damit aufgehoben.

Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus hält die STIKO bei geringfügigen, sauberen Wunden nur noch für notwendig, wenn die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurückliegt. Sie macht damit die 2016 erfolgte Absenkung der Frist von zehn auf fünf Jahre rückgängig. Die routinemäßige Auffrischung der Tetanus-Impfung soll weiterhin alle zehn Jahre erfolgen.

Des Weiteren weist die STIKO darauf hin, dass sie den Lebendimpfstoff Zostavax® zur Verhinderung einer Gürtelrose (Herpes zoster) nicht als Standardimpfung empfiehlt. Die Impfung ist seit 2013 in Deutschland verfügbar und darf bei Personen ab 50 Jahren eingesetzt werden. Die Wahrscheinlichkeit, an Gürtelrose zu erkranken, nehme jedoch mit dem Alter zu, die Wirksamkeit der Impfung dagegen ab, so die STIKO: Bei 50- bis 59-Jährigen betrage die Schutzrate 70 Prozent, bei 70- bis 79-Jährigen 41 Prozent und bei Personen ab 80 Jahren nur noch 20 Prozent. Zudem sei die Schutzdauer nur für wenige Jahre belegt. Die Impfung führe daher nur zu einer geringen Reduktion der Fallzahlen. Nichtsdestotrotz könne es durchaus sinnvoll sein, einzelne Patienten nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung mit Zostavax zu impfen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Grippeimpfung von Kindern. Die STIKO hatte im Vorjahr die Empfehlung vorläufig ausgesetzt, Kinder zwischen zwei und sechs Jahren bevorzugt mit dem nasal zu verabreichenden Lebend­impfstoff LAIV4 zu impfen. Da laut STIKO eine überlegene Wirksamkeit dieses Impfstoffs gegenüber den zu injizierenden inaktivierten Grippevakzinen nicht mehr nachweisbar ist, hat sie nun diese Empfehlung endgültig zurückgezogen. Dem Impfstoff-Nasenspray soll nun nur noch dann der Vorzug vor den zu spritzenden Varianten gegeben werden, wenn das Kind zum Beispiel eine Spritzenphobie oder eine Gerinnungsstörung hat. (PZ/am)

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