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Neue STIKO-Empfehlungen

11.09.2018  12:09 Uhr

Von Annette Mende, PZ / Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) hat ihre Empfehlungen aktualisiert. Die beiden wichtigsten Neuerungen sind, dass ab sofort die Grippeimpfung mit einem tetravalenten saisonalen Impfstoff erfolgen soll und die Empfehlung für die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) auf Jungen ausgedehnt wird. Beides hatte die STIKO bereits vorab kommuniziert. Nun sind die Änderungen auch im neuen Impfkalender im »Epidemiologischen Bulletin« enthalten.

Ebenfalls angepasst wurden die Risikogebiete für die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Auch hier hatte die STIKO vorab darüber informiert, dass in Bayern, Sachsen und Thüringen insgesamt zehn Landkreise neu hinzugekommen sind, für die exponierten Personen eine FSME-Impfung empfohlen wird.

Eine weitere Neuerung betrifft den im März zugelassenen Herpes-zoster-Impfstoff Shingrix®zur Vorbeugung von Gürtelrose und Postzoster-Neuralgie bei Personen ab 50 Jahren. »Nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung kann die Impfung sinnvoll sein«, lautet die Einschätzung der STIKO.

Gegen Meningokokken der Serogruppe B gibt es derzeit in Deutschland zwei Impfstoffe: Bexsero® und seit Mai 2017 Trumenba®. Die STIKO empfiehlt die Impfung allerdings nach wie vor nicht generell, sondern nur für Personen mit einem erhöhten Risiko für eine invasive Meningokokken-Infektion, beispielsweise aufgrund einer Immunschwäche.

Seit die Zahl der Migranten und Asyl­suchenden im Jahr 2015 stark gestiegen war, sahen sich Ärzte in Deutschland zunehmend mit der Frage konfrontiert, wie und gegen welche Erreger zugewanderte Personen mit teilweise unklarem Impfstatus geimpft werden sollen. Dieser Frage­stellung widmet die STIKO nun ein ganzes Kapitel in ihrem Impfkalender.

Erstmals weist die STIKO jetzt auch darauf hin, dass Ärzte ver­pflichtet sind, Patienten oder deren­ Eltern »im Rahmen der vorgesehenen Routine­unter­suchungen auf Möglich­keit, Zweck­mäßig­keit und Notwendigkeit indi­zierter Impfungen zum Schutz vor Infek­tionskrank­heiten hinzuweisen«. Diese Pflicht haben auch impfkritische Ärzte, denn sie besteht laut STIKO »unabhängig von der persönlichen Auffassung und möglichen subjektiven Bedenken und Vorbehalten«. Sollte es einmal zu einem­ Impfschaden kommen, findet sich jetzt im Impfkalender der STIKO auch ein Hinweis auf die zuständigen Stellen und mögliche Entschädigungen. /

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