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Lieferengpässe

Jurist fordert Vorratspflicht

26.09.2016  11:28 Uhr

Von Daniel Rücker / Ausschreibungen von Arzneimitteln bleiben in der Kritik. Das gilt vor allem für Exklusivverträge, bei denen nur ein Hersteller den Zuschlag bekommt. Hier ist das Risiko eines Lieferengpasses besonders groß. Der Medizinjurist Professor Hilko Meyer von der Fachhochschule Frankfurt am Main fordert nun die Einführung einer gesetzlichen Vorratspflicht für wichtige Arzneimittel. Und auch die Partei Die Linke hält Lösungen, die auf Freiwilligkeit beruhen, für nicht ausreichend.

Meyer kritisiert, eine stärkere Kontrolle der Lieferfähigkeit von Arzneimittelherstellern habe der Gesetzgeber ­wegen des damit verbundenen Eingriffs in die unternehmerische Freiheit bislang nicht umgesetzt. Der Jurist glaubt nicht, dass sich Lieferengpässe problemlos in Absprachen der beteiligten Interessengruppen untereinander beseitigen lassen. Meyer in der ­Sendung »defacto« im Hessischen Rundfunk: »Informationen über Lieferengpässe beseitigen diese nicht, sondern erleichtern allenfalls den Umgang damit. Das hilft den Patienten bei ­lebenswichtigen Medikamenten nicht weiter. Wenn die Länder ein Problem darin sehen, Lieferengpässe behördlich festzustellen, sollte der Gesetzgeber auf Bundesebene eine Vorratspflicht für pharmazeutische Unternehmer einführen.«

Für Meyer ist es erstaunlich, dass zwar Apotheken, Krankenhäuser und Arzneimittelgroßhandlungen verpflichtet sind, sich ausreichend zu ­bevorraten, die Industrie aber nicht. Diese Regelungslücke sollte möglichst schnell geschlossen werden, zumindest für Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung schwerwiegender Erkrankungen benötigt werden, fordert Meyer.

Indirekte Unterstützung bekommt der Jurist von der Linken. Liefereng­pässe bei Arzneimitteln stellten für ­Patienten, Ärzte und Apotheker seit Jahren ein großes Problem dar und ­verzögern oder gefährden Behandlung und Patientensicherheit, kritisiert die Bundestagsfraktion der Linken. Auch wenn nicht jeder ­Lieferengpass gleich eine medizinische Notfallsituation ­bedeute, so seien doch zum Beispiel Krebsmittel, Antibiotika, Herz-Kreislauf-Präparate, Narkosemittel, Notfallmedikamente oder Impfstoffe oft monatelang nicht verfügbar.

Als Ursachen dafür nennen Politiker der Linken »das Gewinnstreben der Arzneimittelhersteller mit Abwanderung und Arzneimittelverschiebungen ins Ausland, Reduzierung von Produk­tionsstätten und deren Verlegung ins Ausland, Verringerung von Lagerungskapazitäten und Kontingentierung ­lieferbarer Medikamente durch die Herstellerbetriebe«.

Keine Exklusivverträge

Aus Sicht der ABDA ist die Gefahr von Lieferengpässen dann ­besonders groß, wenn Arzneimittelhersteller einen Rabatt­vertrag mit nur ­einem Lieferanten abschließen. Die ­Berufsvertretung fordert deshalb den Gesetzgeber auf, möglichst immer dann, wenn es mindestens zwei An­bieter für eine Ausschreibung gibt, auf Exklusivverträge zu verzichten.

Die Ausschreibung von Zytostatika sähen die Apotheker am liebsten ganz verboten: »Im Falle der patientenindividuellen Versorgung fördern Ausschreibungen hingegen die Gefahr gravierender Einbußen im Versorgungsniveau und steigender Kosten, wenn nur noch wenige Anbieter den Markt beherrschen. «

Im Gegensatz zu der Linken sieht die Bundesregierung in Ausschreibungen kein großes Problem. Sie macht es sich einfach und orientiert sich bei der Bewertung eines Engpasses an der Defi­nition des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Danach wird ein Engpass erst dann als Lieferunterbrechung bezeichnet, wenn die betroffenen Medikamente mehr als zwei Wochen lang nicht im üblichen Umfang ausgeliefert werden können.

Der Linken reicht dies jedoch nicht. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Partei Kathrin Vogler fordert eine Meldepflicht. Die Hersteller sollen verpflichtet werden, Engpässe direkt ans BfArM zu melden. Bislang geschieht dies längst nicht in allen Fällen. Da die Meldung an die Behörde freiwillig ist, verzichten viele Hersteller darauf. /

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