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Neue Zusatzstoffe für Bio-Lebensmittel

26.09.2016  11:29 Uhr

Von Annette Immel-Sehr / Die EU-Kommission hat vier neue Zusatzstoffe für Bio-Lebensmittel zugelassen. Als Überzugsmittel für Süßwaren sind künftig ­Bienenwachs (E 901) aus ökologischer Bienenhaltung und Carnaubawachs (E 903) aus ökologischen Rohstoffen erlaubt.

Als neues Geliermittel wurde der Zucker Gellan (E 418) zugelassen. Er kommt in der ­Natur in der Bakterienart Pseudomonas elodea vor und lässt sich mit deren Hilfe herstellen.

Schon in ge­ringer Konzentration bildet Gellan aus Flüssigkeiten feste Gele und verbessert die Geliereigenschaften von Johannisbrotkernmehl, das in Bioprodukten ­häufig eingesetzt wird.

Neuerdings erlaubt ist zudem der Zuckeraustauschstoff Erythrit (E 968), sofern er aus öko­logischer Produktion ohne Einsatz von Ionenaustauschtechnologie gewonnen wurde.

Während Gellan und Wachse unumstritten sind, wird über die Zulassung des Erythrit heftig diskutiert. »Bei Erythrit handelt es sich um einen hoch ­verarbeiteten Süßstoff, der keinen Bezug mehr zur Ausgangspflanze besitzt. Zudem ist er absolut verzichtbar«, urteilt Karin Wegner vom Qualitätsteam des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN).

Während in konventionellen Lebensmitteln 320 Zusatzstoffe erlaubt sind, dürfen Bio-Unter­nehmen nun rund 50 verwenden. Die ökologischen Anbauverbände sind strenger und beschränken die Zahl auf 20 Stoffe. /

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