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Entlassrezept

Praxistest steht aus

28.09.2017  13:55 Uhr

Seit 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben. Damit wird eine Regelung des Versorgungs­stärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 umgesetzt.

Das Entlass­rezept ermöglicht dem Patienten, seine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt auf­suchen zu müssen. Durch den Aufdruck »Entlassmanagement« ist das neue rosa Rezept von den herkömmlichen ambulanten Verordnungen zu unterscheiden.

Zudem gelten zahlreiche Sonderregelungen: So dürfen die Klinikärzte nur die jeweils kleinsten verfügbaren Packungs­größen der Arzneimittel verschreiben, und das Entlassrezept muss innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. Ein Patient, der an einem Freitag aus dem Krankenhaus mit einem Entlassrezept für Medikamente ent­lassen wird, muss diese Verordnung also spätestens am Montag in der Apotheke einlösen. Beim Einlösen von Entlassrezepten hat jeder Patient die freie Apothekenwahl in ganz Deutschland.

»Die Umsetzung des Gesetzes war langwierig und schwierig, aber nun zeichnet sich endlich eine Verbesserung für die Patienten ab«, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apotheker­verbandes: »Die Apotheker begrüßen diesen Fortschritt ausdrücklich. Entscheidend wird jedoch die Alltags­tauglichkeit des Entlassrezepts sein, damit die Versorgung der Patienten in den Apotheken auch tatsächlich funktioniert.« (DAV)

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