PTA-Forum online
Neues Gesetz

Kampf dem Verpackungsmüll

26.09.2018  11:25 Uhr

Von Jennifer Evans und Anna Pannen / Ab 2019 müssen Unternehmen zusätzliche Müllabgaben leisten. Das regelt das neue Verpackungsgesetz. Während sich Hersteller und Versandhändler um einiges kümmern müssen, bleiben die Regeln für die Tüten und Verpackungen aus Offizin-Apotheken nahezu gleich.

Die Verantwortung des Herstellers für sein Produkt ist zentral im neuen Verpackungsgesetz (VerpackG), das ab Januar 2019 die derzeitige Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst. Ziel der Novelle ist es, künftig eine höhere Recycling-Quote zu erreichen und so Ressourcen zu schonen. Auch sollen Händler verstärkt ökologische Verpackungen verwenden.

Infolge des VerpackG müssen Hersteller und auch einige Händler nun deutlich mehr Aufwand betreiben. Das Gesetz bringt Änderungen jedoch nur für sogenannte Erstinverkehrbringer von Verpackungen, also vor allem für Hersteller, aber auch für Versender. Jeder von ihnen muss sich künftig bei der eigens dafür eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren lassen, was kostenlos ist.

Außerdem sind die Formulierungen im VerpackG konkreter, als es die VerpackV war. Schon bislang mussten Erst­inverkehrbringer einen kostenpflichtigen Vertrag mit einem Anbieter des sogenannten dualen Systems abschließen: einem Mülltrennungssystem zur Abfallreduzierung. Dieses private System entstand Anfang der 1990er-Jahre parallel zur öffentlich-rechtlichen Müll- und Abfallversorgung. Das VerpackG sagt nun klarer als bislang, für welche Unternehmen die Lizensierung in diesem System Pflicht ist.

Versender in der Pflicht

Die Systembeteiligung soll Kosten decken, die durch Einsammeln und Verwerten gebrauchter Verpackungen entstehen. In der VerpackV war bislang nicht eindeutig formuliert, dass auch Versender Erstinverkehrbringer sind. Das ist nun anders, Versandapotheken müssen sich nun also zwingend sowohl für das duale System anmelden als auch bei der ZSVR registrieren. Das gilt auch für ausländische Versender. Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass in Deutschland verkauft wird.

Wer seine Registrierung bei der ZSVR verpasst, dem droht ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro. Hersteller ohne Registrierung dürfen ab 2019 außerdem keine Waren mehr in Umlauf bringen.

Für Offizin-Apotheken ohne Versandhandel dagegen ändert sich kaum etwas, denn die von ihnen abgegebenen Tüten gelten wie bislang auch als sogenannte Serviceverpackung: So werden Verpackungen bezeichnet, die erst mit Ware befüllt werden, wenn der Endverbraucher sie in die Hand bekommt. Neben Tüten fallen zum Beispiel auch Pommes-Schalen oder Coffee-to-go-Becher darunter. Ist der Herstel­ler dieser Verpackungen bereits für das duale System registriert, genügt das. Apotheker und andere Einzelhändler müssen dann selbst keine Abgabe für die Serviceverpackung mehr leisten.

Die Apothekerkammern und -verbände raten ihren Mitgliedern wie schon in den vergangenen Jahren, Verpackungen nur von Händlern zu beziehen, die diese Systembeteiligung nachwei­sen. Zum Beispiel kann der Apotheker verlangen, dass dieser Punkt separat in der Rechnung aufgeführt wird. Auch die Behälter für Rezeptur- und Defekturarzneimittel gelten weiterhin als Serviceverpackungen, für sie gilt also dasselbe wie für Tüten.

Die neue Regelung soll den Entsorgungsmarkt insgesamt transparenter gestalten. Eine Liste aller ordnungsgemäß registrierten Firmen sowie deren angemeldete Marken werden daher künftig in einem Verpackungsregister namens LUCID veröffentlicht.

Das Rücknahmesystem »Der Grüne Punkt« sieht in dem neuen Gesetz einen entscheidenden Vorteil: Die Kosten für die Hersteller reduzieren sich, je mehr Unternehmen am System teilnehmen, weil sich die Müll-Abgabe so auf mehrere Schultern verteilt. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.