Impf-Empfehlungen für Flüchtlinge |
26.10.2015 09:47 Uhr |
Von Annette van Gessel / Wenn viele Menschen auf engem Raum leben, wie aktuell Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften, steigt das Risiko, dass Infektionskrankheiten ausbrechen und sich rasch ausbreiten. Daher rät die Ständige Impfkommission (STIKO) aktuell dazu, Flüchtlinge so schnell wie möglich gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten zu impfen.
Die meisten Asylsuchenden besitzen keinen Impfausweis oder weisen große Impflücken auf. Weil in der jetzigen Situation nicht alle empfohlenen Impfungen sofort umgesetzt werden können, hat die STIKO ein Mindest-Impfangebot für Flüchtlinge erarbeitet. Für diesen Basisschutz berücksichtigen die Experten die epidemiologische Bedeutung einer Krankheit, deren Schweregrad sowie das Risiko eines Ausbruchs. Die empfohlenen Impfungen sollten möglichst in den ersten Tagen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft erfolgen, betont die STIKO.
Außerdem empfehlen die Experten, Kinder vorrangig zu impfen, falls in einer Einrichtung nicht genügend Impfstoff vorhanden ist. Zusätzlich zum Mindestangebot sollten alle Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften gegen Influenza geimpft werden: 2- bis 6-Jährige vorzugsweise mit dem nasalen Lebendimpfstoff. Hinzu kommt beim ersten Impftermin:
Fehlt das Impfbuch zur Dokumentation der Impfung, bietet die STIKO unter www.rki.de/impfen ein Ersatzdokument zum Download an. Ebenso gibt es im Internet Informationsmaterial für viele Impfungen plus Vordrucke für Einwilligungserklärungen in mittlerweile 16 Sprachen. /
Quelle: EpidemiologischesBulletin des RKI