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Impf-Empfehlungen für Flüchtlinge

26.10.2015  09:47 Uhr

Von Annette van Gessel / Wenn viele Menschen auf engem Raum leben, wie aktuell Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften, steigt das Risiko, dass Infek­tionskrankheiten ausbrechen und sich rasch ausbreiten. Daher rät die Ständige Impfkommission (STIKO) aktuell dazu, Flüchtlinge so schnell wie möglich gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten zu impfen.

Die meisten Asylsuchenden besitzen keinen Impfausweis oder weisen große Impflücken auf. Weil in der jetzigen Situation nicht alle empfohlenen Impfungen sofort umgesetzt werden können, hat die STIKO ein Mindest-Impfangebot für Flüchtlinge erarbeitet. Für diesen Basisschutz berücksichtigen die Experten die epidemiologische Bedeutung einer Krankheit, deren Schweregrad sowie das Risiko eines Ausbruchs. Die empfohlenen Impfungen sollten möglichst in den ersten Tagen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft erfolgen, betont die STIKO.

Außerdem empfehlen die Experten, Kinder vorrangig zu impfen, falls in einer Einrichtung nicht genügend Impfstoff vorhanden ist. Zusätzlich zum Mindestangebot sollten alle Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften gegen Influenza geimpft werden: 2- bis 6-Jährige vorzugsweise mit dem nasalen ­Lebendimpfstoff. Hinzu kommt beim ersten Impftermin:

  • bei Säuglingen ab zwei Monaten und Kleinkindern bis vier Jahren die Sechsfachimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio, Hib und Hepatitis B, im Alter ab neun Monaten zusätzlich die Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-Impfung (MMR-V),
  • bei 5- bis 12-Jährigen die Vierfach-Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio (TdaP-IPV) sowie MMR-V,
  • bei über 13-jährigen Jugendlichen und Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, TdaP-IPV und Masern-Mumps-Röteln (MMR),
  • bei älteren Erwachsenen, die vor 1970 geboren wurden, TdaP-IPV.
  • Ist ein Flüchtling bereits gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio grundimmunisiert, ist die TdaP-IPV-Auffrischung nur dann nötig, wenn bei Kindern der Basisschutz länger als fünf Jahre und bei Erwachsenen länger als zehn Jahre zurückliegt.

 

Fehlt das Impfbuch zur Dokumen­­­tation der Impfung, bietet die ­STIKO unter www.rki.de/impfen ­ein Ersatzdokument zum Download an. Ebenso gibt es im Internet Informationsmaterial für viele ­Impfungen plus Vordrucke für Einwilligungserklärungen in mittlerweile 16 Sprachen. /

Quelle: EpidemiologischesBulletin des RKI

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