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Apothekenhonorar

Vergütungsplus lässt auf sich warten

26.10.2015  09:47 Uhr

Von Stephanie Schersch / Vor der nächsten Bundestagswahl wird das Fixhonorar der Apotheker aller Voraussicht nach nicht mehr steigen. Das Bundeswirtschaftsminis­terium (BMWi) will zunächst Gutachter damit beauftragen, die erforderlichen Daten für eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zusammenzutragen. Bis hier Ergebnisse vorliegen, könnten zwei Jahre vergehen.

Seit vielen Monaten fordern die Apotheker eine Anpassung der Packungspauschale, die sie bei Abgabe eines rezeptpflichtigen Arzneimittels bekommen. Hingegen sieht man im Bundeswirtschaftsministerium in diesem Punkt offenbar keinen unmittelbaren Handlungsdruck. Man wolle zunächst ein Forschungsvorhaben ausschreiben, um »eine belastbare und gesicherte Datenbasis zu schaffen«, wie ein Sprecher mitteilte.

Neben dem Fixum sollen dabei offensichtlich auch die weiteren Bestand­teile der AMPreisV auf den Prüfstand kommen. So seien in der Vergangenheit lediglich einzelne Preisregelungen inspiziert und angepasst worden, hieß es. »Eine zeitgleiche Überprüfung aller in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preiszuschläge und Preise zu einem bestimmten Stichtag im Rahmen einer Revision der Verordnung erfolgte bisher jedoch nicht.«

In der AMPreisV sind unter anderem auch die Gebühren für die Herstellung von Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln geregelt. Beide Zuschläge sind aus Sicht der Apotheker zu gering, daher drängen sie in diesen Punkten ebenfalls auf eine Anpassung der Vergütung. Mit der Ankündigung des Wirtschaftsministeriums, alle Komponenten der Preisverordnung gemein­sam überprüfen zu wollen, könnten nun auch diese Forderungen der Apotheker vorerst auf Eis liegen.

Über die Datengrundlage für die Anpassung des Fixhonorars hatte es in der Vergangenheit mehrfach Streit gegeben. So ist die aktuelle Berechnungsmethodik des BMWi aus Sicht der Apotheker leistungsfeindlich, das Ministerium wiederum akzeptiert die vonseiten der ABDA vorgelegten Daten nicht. Externe Gutachter sollen nun ein neues Konzept für zukünftige Honorar­anpassungen erstellen. Dafür werde ein »Zeitrahmen von maximal 24 Monaten« veranschlagt, so der BMWi-Sprecher. /

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