Ärzte fordern Einschränkungen für Heilpraktiker |
01.11.2017 10:52 Uhr |
Deutsche Ärzte halten die geplante Reform der Vorschriften für angehende Heilpraktiker für nicht weitreichend genug. Die Neuformulierung des entsprechenden Textes sei eine »in jeder Hinsicht unzureichende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung«, erklärte die Bundesärztekammer (BÄK) in einer Stellungnahme.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte zusammen mit den Bundesländern die seit 1992 geltenden »Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern« überarbeitet und einen Neuentwurf vorgelegt. Grund: In den vergangenen Jahren waren in Deutschland mehrfach Patienten durch Behandlungen von Heilpraktikern in Gefahr geraten.
Im Entwurf der neuen Leitlinien stellen BMG und Länder nun klar, dass Heilpraktiker nur Tätigkeiten ausüben dürfen, die sie auch beherrschen. Die im Weiteren genannten Formulierungen, etwa, dass Heilpraktiker Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und Pharmakologie nachweisen, Laborwerte verstehen und ihre eigenen Fähigkeiten und deren Grenzen einschätzen können müssten, um in der Lage zu sein, eine berufsbezogene Diagnose zu stellen und daraus einen Behandlungsvorschlag herzuleiten, der keine Gefährdung der Patientengesundheit erwarten lässt, gefallen den Ärzten überhaupt nicht. Bei den Patienten entstehe so die falsche Erwartung, dass sie sich in die Hände eines Geprüften begeben, heißt es in der BÄK-Stellungnahme. BMG und Länder hätten völlig verkannt, welches Ausmaß an Wissen notwendig sei, um einen Heilberuf ausüben zu können, ohne Patienten in Gefahr zu bringen, so die BÄK weiter. Der BÄK zufolge wäre das nur möglich, wenn die erlaubten Tätigkeiten von Heilpraktikern deutlich eingeschränkt werden. (ap)