PTA-Forum online
Versandhandelsverbot

Minister Gröhe macht Dampf

14.11.2016  11:47 Uhr

Von Daniel Rücker / Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen sich ausländische Arzneimittelversender nicht mehr an die in Deutschland verbindliche Preisbindung für rezept­pflichtige Arzneimittel halten. Der EuGH hatte am 19. Oktober zur Überraschung vieler Experten entschieden, dass die Preisbindung nicht für ausländische Versandapotheken gilt.

Die Entscheidung hat Apotheker und Gesundheitspolitiker unter ziemlichen Druck gesetzt. Denn es war schnell klar, dass eine Diskriminierung deutscher Apotheken droht, weil nach deutschem Recht die Arzneimittelpreisverordnung weiterhin Bestand hat.

Für die öffentlichen Apotheken ist diese Situation extrem problematisch. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will deshalb möglichst schnell den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten. Und damit auch die Ungleichbehandlung deutscher Apotheken gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Ein entsprechendes Gesetzgebungs­verfahren ist bereits auf dem Weg. Die Chancen auf einen Erfolg stehen nicht schlecht. Gewissheit gibt es aber nicht.

Immerhin hat der Bundesgesundheits­minister wenige Tage nach dem EuGH-Urteil das von ihm angekündigte Gesetzgebungsverfahren zum Verbot des Rx-Versandhandels auf den Weg gebracht. Das hat ihm bei den Krankenkassen und Politikern der Grünen und der SPD wenig Sympathiepunkte eingebracht. Dafür blieb er seiner Linie treu. Trotz kontroverser Diskussionen will er sich weiter für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einsetzen. Das bekräftigte Gröhes Staatsekretär Lutz Stroppe bei einer Veranstaltung in Berlin. Stroppe betonte dabei die Bedeutung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch ortsnahe Apotheken. Stroppe: »Der Versandhandel kann vieles.« Die wohnortnahe Versorgung und Beratung könne er aber niemals ersetzen.

Seit vergangener Woche läuft nun das Verfahren zum Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. Die von der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) gestartete Initiative zum Rx-Versandverbot geht ihren parlamentarischen Lauf. Ein erster Erfolg ist bereits zu verzeichnen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich am 9. November mehrheitlich der Initiative Bayerns angeschlossen und für ein Verbot entschieden. Aus Sicht der Apotheker ist dies erfreulich. In einem Statement sagte Huml, sie freue sich darüber, dass die Initiative diese Hürde genommen habe. Ziel ist es, den Bundesratsantrag auf ein Versandverbot für Rx-Arzneimittel noch in das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) einzubringen.

Allerdings dürfte diese Entscheidung im Vergleich zu drohenden Schwierigkeiten im weiteren Verfahren eine Hürde überschaubarer Größe sein. Die nächste Runde findet voraussichtlich am 25. November statt: Dann entscheidet das Plenum der Länderkammer über das Rx-Versandverbot. Auch hier dürfte die Chance auf ein positives Votum relativ groß sein. Parallel zum Bundesratsantrag will Gröhe selbst einen weiteren Gesetzentwurf initiieren.

Keine schnelle Lösung

Die eigentliche Hürde wird wohl der Bundestag sein, nach den bisherigen Aussagen vor allem die SPD. Deren gesundheitspolitischer Sprecher Karl Lauterbach hält wenig von einem Versandverbot. Nach Äußerungen mehrerer SPD-Politiker scheint es hier aber noch keine finale Festlegung zu geben. Die Entscheidung der SPD wird maßgeblich dafür sein, ob das Versandverbot eine reelle Chance hat. Sollte sich die Partei komplett verweigern, würde es nicht nur für Gröhes Versandhandelsverbot schwierig, sondern auch für die öffentlichen Apotheken. Wenn sich die Koalition einigt, könnte sie das Rx-Versandverbot über ein eigenes Gesetzgebungsverfahren oder über das aktuelle AM-VSG einbringen. Allerdings dürfte dieser Prozess eine ganze Weile dauern. Eine schnelle Lösung erscheint eher unwahrscheinlich. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz