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Zuzahlung

Weniger Arznei­mittel befreit

14.11.2017  10:51 Uhr

Von Katja Egermeier / Trotz neuer Rabattverträge von großen Krankenkassen ist nur jedes vierte Rabattarzneimittel (24,5 Prozent) zur Hälfte oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Das entspreche genau 5184 von 21 201 unter Rabattvertrag stehenden Arzneimitteln, wie die ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände mitteilte.

Zur Jahresmitte 2017 waren es 23,7 Prozent. Im Jahr 2008 lag sie noch bei 60 Prozent. Seit der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabatt­arzneimitteln vor zehn Jahren ist die Befreiungsquote somit kontinuierlich gesunken.

Das Volumen der Zu­zah­lungen für Arzneimittel, die Kranken­kassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, nimmt nach Berech­nungen des Deutschen Apo­thekerverbands (DAV) zu. Während der Betrag 2011 noch bei 1,8 Milliarden Euro gelegen habe, seien es 2016 2,1 Milliarden gewesen. Dabei haben die Kranken­kassen laut DAV 2016 durch Rabatt­verträge etwa 3,9 Milliarden Euro eingespart – Tendenz steigend.

Berend Groeneveld, Patienten beauftragter des DAV, sieht in jedem neuen Rabattvertrag die Chance für Krankenkassen, ihre Versicherten von Zu­zahlungen zu entlasten und »damit die Akzeptanz für die Umstellung der Medikation auf andere, günstigere Präparate zu erhöhen«. Die Kostenvorteile der Kassen aus den Rabattver­trägen stiegen an. »Jedes Jahr sparen sie mehrere­ Milliarden Euro dadurch ein. Leider werden die Vorteile nicht un­mittelbar an die Patienten weitergegeben«, so Groeneveld. Dabei können­ die Krankenkassen jeweils entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetz­lichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtige Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken werde durch Rabattverträge teilweise erschwert, es gebe zusätzlichen Er­klär­ungsbedarf, sagte Groeneveld. »Vermeidbar wären dabei Erklärungen zur Zuzahlung.« /

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