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Versandverbot

Ein langer Weg

25.11.2016  14:30 Uhr

Von Daniel Rücker / Der Schock sitzt tief. Rund einen Monat nach dem ebenso überraschenden wie desaströsen Boni-Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt es noch keine endgültige Lösung für die Apotheken. Das liegt auch daran, dass sich die Politik uneins ist. Das gilt leider auch für die Bundesregierung.

Wie lassen sich die für Apotheken negativen Konsequenzen aus dem Luxemburger Richterspruch möglichst schnell beseitigen? Wer auf diese Frage eine gute Antwort hat, kann sich schnell sehr beliebt machen. Bislang gibt es nämlich zwischen Apothekern, Politik und Ökonomen keinen Konsens darüber. Zwar hält Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) daran fest, den Versandhandel mit ver­schreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

Leider ist der Koalitionspartner SPD jedoch sehr zurückhaltend beim Thema Rx-Versandverbot. Vor allem der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Professor Karl Lauterbach, hält nicht viel von einem Verbot. Der Versandhandel sei vor allem für Patienten in ländlichen Regionen eine wichtige Ergänzung zur öffentlichen Apotheke, sagt er. Stattdessen schlägt er eine Honoraranpassung für die Apotheker vor. So ließen sich die Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil ebenfalls ausgleichen. Wie die Regierung ist auch die Opposition in der Frage des Rx-Versandverbots gespalten. Die Linke ist ohne Wenn und Aber dafür. Die Grünen lehnen es ab. Angesichts dieser Konstellation dürfte eine einvernehmliche Lösung schwierig werden. Der Weg zum Verbot ist lang.

Gröhe will dennoch seinen Ge­set­zes­entwurf zum Verbotsantrag weiterverfolgen. Probleme bereitet aber nicht nur die fehlende Einigkeit der Bundestagsfraktionen. Mittlerweile könnte auch der Zeitplan bis zum Verbot Probleme bereiten. Schuld daran ist das von der Europäischen Union zwingend vorgeschriebene Notifizierungsverfahren. Dieses gibt den Mitgliedsstaaten die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Drei Monate sind dafür vorgesehen. Sollte ein Mitgliedsstaat tatsächlich eine Stellungnahme abgeben, dann verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Bis dahin ist es Mai oder Juni 2017. Damit liefe das Verbotsverfahren Gefahr, in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr abgeschlossen zu werden. Sollte dies eintreten, müsste der dann neu gewählte Bundestag ein neues Verfahren starten. Damit dürfte es frühestens 2018 einen neuen Anlauf geben.

Angriff auf freie Heilberufe

In den vergangenen Wochen haben die Apotheker von immer mehr Berufsgruppen Unterstützung erhalten. Das liegt wohl auch daran, dass die Vertreter der anderen freien Berufe wie Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten vermuten, dass es den Luxemburger Richtern womöglich nicht allein um die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel geht, sondern um die Freiberuflichkeit insgesamt. Das Konzept der freien Berufe gibt es nur in wenigen EU-Staaten. Sie erscheinen deshalb vor allem der EU-Kommission verdächtig. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat offenbar die Zeichen erkannt. In ­einer Stellungnahme sagte er, das Urteil gehe »zulasten des freiberuflich ausgestalteten Apothekenwesens in Deutschland«. Hohe berufliche Quali­fikation, Gemeinwohlorientierung und eigenverantwortliche Arbeit seien Kennzeichen der Freiberuflichkeit. Diese sei das Fundament einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland.

In einer Resolution kritisiert auch die Apothekengewerkschaft Adexa das Urteil des EuGH. Darin schreibt die ­Gewerkschaft, das Urteil verschaffe ausländischen Versandapotheken erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber deutschen öffentlichen Apo­theken, weil diese sich künftig nicht mehr an die deutschlandweit geltende Arzneimittelpreisverordnung halten müssten. Dadurch werde der Rückgang der Apothekenzahlen weiter beschleunigt. Es drohe die Gefahr, dass von den 138 000 Arbeitsplätzen der Angestellten in öffent­lichen Apotheken ein Teil abgebaut werden müsse. Adexa fordert deshalb ein generelles Versand­verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Ob sich diese Forderung tatsächlich durchsetzen lässt, zeigt sich im kommenden Jahr. /

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