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Unregelmäßige Arbeitszeiten

Privates und Beruf vereinbaren

24.11.2017  10:28 Uhr

Von Andreas Nagel / In der heutigen Zeit sind immer mehr Menschen von wechselnden Arbeitszeiten betroffen. Neben den klassischen Schichtdienstberufen müssen vor allem Mitarbeiter im Verkauf zunehmend unregelmäßige Arbeitszeiten akzeptieren. Mit einer vorausschauenden Planung und einfachen Regeln bleibt das Privatleben nicht auf der Strecke.

Wenn es Ihnen manchmal schwer fällt, mit den Unregelmäßigkeiten einer wechselnden Arbeitszeit umzugehen, so machen Sie sich doch zunächst einmal­ die Vorteile der dadurch bedingten Freizeit bewusst: Besorgungen machen, wenn Verkäufer mehr Zeit für eine Beratung haben, Einkäufe erledigen, wenn Super­märkte nicht überfüllt sind und an den Kassen keine langen Schlangen stehen.

Schwimmen gehen, wenn man das Becken oder den Badeteich fast für sich alleine hat, Ausflüge machen, wenn Ausflugsziele und Freizeitparks nur wenig besucht sind, Behörden­gänge und Zahnarztbesuche ohne lange Wartezeiten erledigen. Außerdem sind viele Freizeitaktivitäten tagsüber und unter der Woche deutlich preisgünstiger als abends oder am Wochen­ende.

Die Zeiten, zu denen alle Familienmitglieder zu Hause sind, fallen bei Eltern­ mit wechselnden Arbeitszeiten natürlich deutlich geringer aus. Wechselnde Arbeitszeiten erfordern daher eine vorausschauende Zeit- und Terminplanung, damit das Familienleben nicht zu kurz kommt. Führen Sie dazu einen Familienplaner, in dem neben den Terminen einzelner Familienmitglieder auch gemeinsame Aktivitäten eingetragen werden. Legen­ Sie bereits zu Beginn jeder Woche oder jedes Monats­ gemeinsame Familienaktivi­täten fest, auf die sich alle Familienmitglieder einstellen können. Je nach Alter der Kinder kann das ein gemeinsamer Kino-, Res­tau­rant- oder Freizeitpark­besuch, ein Spieleabend oder ein Fernsehabend mit einem unterhaltsamen Familienfilm sein.

Wenn Sie sich als Eltern oft nur noch »die Klinke in die Hand« geben, weil beide Partner wechselnde Arbeits­zeiten haben, dann vereinbaren Sie notfalls einen Telefontermin (zum Beispiel in der Arbeitspause), an dem Sie sich über die wichtigsten Dinge des Alltags und über die Kinder austauschen können. Die Organisation der Kindertermine funktioniert meist dann am besten, wenn sie in einer Hand liegen. Vereinbaren beide Partner unabhängig voneinander Termine, entstehen schnell Überschneidungen und Konflikte wegen der zu setzenden Prioritäten.

Denken Sie auch an die Pflege Ihrer Partnerschaft. Planen Sie »Partner­termine« für einen Restaurant- oder Kinobesuch oder für ein Wellness-­Wochenende bereits vorab fest ein, damit gemeinsame Aktivitäten im Alltag nicht in Vergessenheit geraten oder aus zeitlichen Gründen immer wieder verschoben werden. Auch wenn die Spontanität dabei etwas auf der Strecke­ bleibt, gilt hier oft der Grundsatz: »Lieber geplant erleben als spontan ausfallen lassen«.

Freizeit früh absprechen

Bei wechselnden Arbeitszeiten haben Sie oft freie Zeit, wenn Freunde und Bekannte­ arbeiten müssen – und umgekehrt. Mit einer vorausschauenden Planung und guter Kommunikation lassen­ sich trotzdem Termine für gemein­same Aktivitäten finden. Kommunizieren Sie immer wieder, dass Sie wegen Ihrer wechselnden Arbeitszeiten die gemeinsamen Freizeitaktivitäten oft weit im Voraus planen müssen. Am einfachsten ist es, wenn Sie daran denken, Ihre privaten Termine bereits vor der Erstellung des Dienstplans festzulegen, damit ­diese Termine bei der Planung Ihrer Arbeitszeiten so weit wie möglich berücksichtigt werden können.

Viele Paare mit regelmäßigen Arbeitszeiten erledigen ihre Haushalts­arbeiten vorrangig am Samstag. Wenn einer oder beide Partner unregelmäßige Arbeitszeiten haben, wächst daher die Gefahr, dass Arbeiten unerledigt bleiben und Streit über den Haushalt entsteht. Häufig gehörte Vorwürfe sind dann: »Du hattest doch den ganzen­ Vormittag Zeit!« oder »Wenn ich abends noch arbeite, sitzt du immer nur vor dem Fernseher!« Nehmen Sie daher eine klare Aufgabenteilung vor, um derartige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Legen Sie fest, wer für welche Aufgaben im Haushalt zuständig ist. Dann bleibt es jedem Partner­ selbst überlassen, wann er seine Aufgaben erledigt und wie er diese Aufgaben mit seiner Arbeits- und Freizeit­ in Einklang bringt.

Dienstzeitplanung

In vielen Apotheken hat es sich bewährt, gemeinsame Regeln für die Dienstzeitplanung aufzustellen. Hier kann das Apothekenteam gemeinsam festlegen, nach welchen Regeln die Dienstzeitplanung ablaufen soll. Mit klaren und gemeinsam erarbeiteten Regeln können zukünftige Auseinandersetzungen und zeitaufwändige Diskuss­ionen meist dauerhaft vermieden werden. In den Dienstzeitregeln lassen sich alle Einzelfragen und typische Streitpunkte individuell ent­scheiden, zum Beispiel, in welchem Umfang PTA mit schulpflichtigen Kindern­ Vorrang bei der Dienstzeit­planung haben, ob Mitarbeiter mit kleinen Kindern auch Spät- und Wochenenddienste übernehmen müssen und ob ein Rotationsprinzip sinnvoll ist, das heißt, ob Mitarbeiter, die in einem Monat ihre Wunschtermine nicht bekommen konnten, mit ihren Wünschen im Folgemonat Vorrang erhalten. Außer­dem kann geregelt werden, wer bei unerwarteter Erkrankung einer Kollegin vorrangig als Vertreterin einspringen soll, zum Beispiel Mitarbeiter, die keine kleinen Kinder haben oder die PTA mit den wenigsten Überstunden.

Ebenso sollte die Verteilung der Dienstzeiten an unbeliebten Tagen wie Weihnach­ten und Silvester oder an Brückentagen und verkaufsoffenen Sonntagen hier geregelt werden. Beispiel: In einer Apotheke mit fünf PTA und zehn Brückentagen übernimmt jede PTA zwei Brückentage. Alternativ können Brückentage auch in alphabetischer Reihenfolge verteilt werden – sofern nicht gemeinsam eine andere, einvernehmliche Lösung gefunden wird. Beispiel: In einer Apotheke mit fünf PTA regeln die PTA die Arbeitszeiten anhand der erforderlichen Mindestbe­setzung unter sich. Die Apotheken­leitung erhält den von den PTA eigenständig erstellten Dienstplan zur abschließ­enden Genehmigung. Auf diese Weise ist eine sehr flexible Verteilung der Arbeitszeiten möglich, und private Termine können bestmöglich berücksichtigt werden. Die Dienstzeitregeln müssen natürlich für alle PTA einheitlich gelten, damit nicht das Gefühl entsteht, Dienstzeiten würden nach Gefühl, Sympathie oder will­kürlich verteilt oder einzelne PTA würden bei der Dienstplanung bevorzugt. Viele PTA sind froh, wenn auf diese Weise eine klare, einheitliche und transparente Regelung der Arbeitszeiten in der Apotheke geschaffen wird. /

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