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Telematik

E-Health ist Gesetz

14.12.2015  10:49 Uhr

Von Daniel Rücker und Ev Tebroke / Der Bundestag macht den Weg frei für eine schnelle Vernetzung im Gesundheitswesen: Nach monatelanger Diskussion wurde Anfang Dezember das ­E-Health-Gesetz verabschiedet. Für die Apotheken war dies kein Festtag.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) war zufrieden: »Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten«, sagte er nach der Abstimmung. Ärzte, Kassen und Industrie stünden jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Patienten zügig umzusetzen.

Das Gesetz soll insbesondere der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) endlich den Weg ebnen. Deren Geschichte ist ein Trauerspiel: Nach einer Entwicklungszeit von mittlerweile knapp 15 Jahren kann die Anfang 2015 verpflichtend eingeführte EGK nicht mehr als der herkömmliche Versichertenausweis. Von diesem unterscheidet sie sich durch ein Foto des Kartenbesitzers und einem Chip, auf dem der Name und die wichtigsten Versicherungsdaten gespeichert sind. Das soll sich allerdings ändern. Bis spätestens Mitte 2018 soll die Prüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten online möglich sein und die elektronische Patientenakte eingeführt werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Vorgabe erfüllt werden kann.

Medikationsplan kommt

Für die Apotheken ist der Medikationsplan wichtiger. Er steht laut Gesetz ab Oktober 2016 Patienten zu, die dauerhaft mehr als drei verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen müssen. Doch auch hier ist nicht alles Gold, was glänzt. Den Plan wird es zunächst nur auf Papier geben. Ab 2018 soll er dann elektronisch von der EGK abgerufen werden können. Gröhe betont zwar, die Apotheker seien hier von Anfang an einbezogen. Faktisch sind sie aber nur Juniorpartner der Ärzte. Apotheker dürfen den Plan nur dann ergänzen, wenn dies der Patient ausdrücklich will. Geld soll es dafür nicht geben. Auch ist das von den Apothekern angestrebte vollwertige Medikationsmanagement, bei dem der Apotheker die Medikationsliste auf gefährliche Wechselwirkungen prüft und dabei auch nicht verschreibungspflichtige OTC-Medikamente berücksichtigt, nun nicht umgesetzt.

Enttäuschte Apotheker

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zeigte sich entsprechend enttäuscht. Das Gesetz verfehle sein Ziel, die Arzneimittel­therapiesicherheit für Patienten mit Polymedikation maßgeblich zu verbessern, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Die Politik verpasse damit die große Chance, durch die konsequente Einbindung der Apotheker einen echten Medikationsplan für Millionen chronisch kranker Patienten zu erstellen.

Schmidt schließt aus, dass ein ausschließlich von Ärzten erstellter Medikationsplan richtig und vollständig sein kann. Sinnvoller sei es, die Apotheker einzubeziehen und den Patienten wählen zu lassen, wer den Plan erstellen und bearbeiten soll. Zwar begrüßte Schmidt die Entscheidung, dass Apotheker den Medikationsplan zumindest auf ausdrücklichen Wunsch des Pa­tienten aktualisieren dürfen. Für den ABDA-Präsidenten steht aber fest, dass diese Dienstleistung zwingend vergütet werden muss.

Die ABDA will auch nach der Abstimmung über das Gesetz weiter für eine stärkere Beteiligung der Apotheker am Medikationsplan kämpfen. Schmidt: »Wir müssen nun die im Gesetz vorgesehenen Verhandlungen mit den Ärzten über die konkrete Ausgestaltung des Medikationsplans abwarten. Wir werden aber auch weiterhin nicht müde werden, allen verantwortungsvollen Gesundheitspolitikern das grundlegende Manko des E-Health-Gesetzes immer wieder vor Augen zu führen. Die Patienten wissen wir dabei an unserer Seite.«

Neben dem Medikationsplan sollen ab 2018 auch medizinische Notfall­daten des Patienten auf der Karte hinterlegt werden können. Bis Ende 2018 sollen dann die Voraussetzungen für weitere Anwendungen zur Verfügung stehen. Damit die Umsetzung der Projekte zügig erfolgt, sieht das Gesetz Sanktionen vor, wenn Zeitvorgaben nicht einge­halten werden. So soll bundesweit ab Mitte 2016 die Einführung der entsprechenden Telematik-Strukturen beginnen. Bis Mitte 2018 sollen Arzt­praxen und Krankenhäuser dann flächendeckend an diese Netze angeschlossen sein. /

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