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Im Zweifel

Parkinson-Diagnose absichern

Datum 14.12.2015  10:49 Uhr

Von Elke Wolf / Bis zu ein Viertel der Parkinson-Diagnosen sind falsch. Der Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner empfiehlt, die klinische Verdachtsdiagnose im Zweifel durch ein bildgebendes Verfahren zu bestätigen – etwa, wenn Medikamente nicht wirken.

In der Regel wird die Diagnose Parkinson anhand klinisch-neurologischer Untersuchungen gestellt. Doch eine Reihe weiterer Leiden ruft ähnliche Symptome hervor. Um exakter diagnos­tizieren zu können, macht sich die Nu­klearmedizin den Umstand zunutze, dass bei Parkinson vor allem Nervenzellen zugrunde gehen, die den Botenstoff Dopamin im Gehirn produzieren. Der Zelluntergang lässt sich anhand von nuklear­medizinischen SPECT-Untersuchungen (engl. single photon emission computed tomography) belegen.

»Mit dieser SPECT-Bildgebung können wir heute etwa den Dopamin­transporter sichtbar machen, den sogenannten DAT, der wie ein Recycling-System den ausgeschütteten Botenstoff Dopamin wieder zurück in die Nervenzelle schafft. Stirbt die Zelle ab, verschwindet auch das Recycling-System«, erläutert Professor Dr. Philipp Meyer, Direktor der Klinik für Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Freiburg. »Zusammen mit weiteren PET-Untersuchungen bildet dieser DAT-Scan den Dopamin-Stoffwechsel ziemlich genau ab.«

Bei etwa 10 bis 15 Prozent der Patienten mit neurologischer Parkinson-Diagnose ist der anschließende DAT-Scan unverdächtig, zeigen Studien. Verlaufskontrollen legen nahe, dass diese Patienten auch über Jahre hinweg keine Krankheitssymptome entwickeln. Ärzte ohne einschlägige Expertise irren sich bei der Parkinson-Diagnose sogar in bis zu einem Viertel der Fälle.

»Immer wenn der Neurologe unsicher ist, die Erkrankung untypisch verläuft oder die Patienten nicht hinreichend auf die Medikamente ansprechen, können wir schnell und ohne Belastung feststellen, ob tatsächlich Nervenzellen untergehen oder nicht.« Aufgrund dieses Nutzens empfehlen die medizinischen Fachgesellschaften die Untersuchung in ihren Leitlinien, und die Krankenkassen übernehmen die Kosten. /

Quelle: Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner

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