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Cannabis

Zwischen Droge und Arzneimittel

Datum 14.12.2015  10:49 Uhr

Von Elke Wolf, Gießen / Hanf ist einerseits das mit Abstand beliebteste illegale Rauschmittel. Andererseits hat Cannabis aber auch therapeutische Wirkungen und soll vermehrt bei chronisch Kranken zur Anwendung kommen. Für die Abgabe über Apo­theken fordern Pharmazeuten eine geeignete Darreichungsform.

Die Droge kann geraucht oder über einen Vaporizer inhaliert werden. Dazu verwendet werden Cannabisblüten, die derzeit in Europa nur in den Nieder­landen in vier Varietäten mit verschiedenen Tetrahydrocannabinol-(THC)-Nenngehalten erhältlich sind. Anbau und Handel für die medizinische Anwendung unterstehen dort dem Bureau voor Medicinale Cannabis. Hierzulande soll dies demnächst die neu zu gründende Cannabis-Agentur übernehmen.

»Hier muss man als Pharmazeut oder PTA zusammenzucken. Wer Cannabis raucht, betreibt archaischste Pharmazie, die an die Asthmazigaretten erinnert, die Stramonium-, Hyoscyamus- oder Belladonna-Blätter enthielten. Heute ein bisschen mehr, morgen ein bisschen weniger Drogenmaterial in den Vaporizer. Die exakte Dosis ist so nicht vorhersehbar. So kann man keine Therapie betreiben«, kritisierte Professor Dr. Theo Dingermann, Seniorprofessor an der Universität Frankfurt, auf einer Fortbildungsveranstaltung in Gießen, die zum Teil übliche Praxis.

Parallel dazu gibt es derzeit zur Therapie Dronabinol, also teil-synthetisch produziertes THC, als ölige Tropfen beziehungsweise als Kapseln, welche nach NRF-Vorschrift in der Apotheke angefertigt werden können. Daneben ist auf dem deutschen Markt ein Fertigarzneimittel zugelassen, ein Cannabis-Dickextrakt als Mundspray für die Therapie der Multiplen Sklerose (siehe Kasten). Doch auch dieses Fertigarzneimittel bezeichnete Dingermann als nicht ideal. »Die Verwendung von Extrakten mit stark wirksamen Komponenten erinnert an die frühere Verwendung von Digitalisextrakten, die mittlerweile zugunsten der isolierten Reinstoffe aufgegeben wurde.«

Cannabis zur Therapie

Als lose Droge, Rezeptursubstanz oder als Fertigarzneimittel: In welcher Darreichung ist Cannabis in Deutschland für therapeutische Zwecke erhältlich?

Droge

  • Die Droge kann in Form von Cannabisblüten konsumiert werden. Diese sind derzeit nur in den Niederlanden in vier Varietäten mit verschiedenen THC-Nenngehalten erhältlich. Dort werden die Cannabisblüten zur medizi­nischen Verwendung unter staatlicher Aufsicht angebaut.

Rezeptursubstanz/Dronabinol

  • Dronabinol, teil-synthetisch produziertes THC, steht in Deutschland als Rezeptursubstanz für Kapseln oder ölige Tropfen zur Verfügung. Beide Rezepturen werden nach NRF-Vorschrift in der Apotheke angefertigt.
  • Fertigarzneimittel, die Dronabinol enthalten, sind in Deutschland nicht zugelassen. In den USA und Kanada gibt es dagegen unter dem Handelsnamen Marinol® ein Fertigarzneimittel in Kapselform, das nach Deutschland importiert werden kann.

Fertigarzneimittel

  • In Deutschland erhältlich ist ein Cannabis-Dickextrakt (Sativex®) als Mundspray für die Therapie der Multiplen Sklerose. Der Wirkstoff ist Nabiximol, eine Pflanzenextraktmischung aus den Blättern und Blüten zweier Chemotypen, die im Wesentlichen pflanzliches THC und Cannabidiol (CBD) enthält. Ein Sprühstoß ist auf 2,7 mg THC und 2,5 mg CBD eingestellt.
  • Nabilon, ein vollsynthetisches Derivat von THC, ist wie Dronabinol in Deutschland seit 1991 nicht mehr als Fertigarzneimittel auf dem Markt. Präparate gibt es in Kanada und Großbritannien.
  • Dem Fertigarzneimittel Kachexol®, das analog zu dem in den USA und Kanada zugelassenen Marinol® den Wirkstoff Dronabinol in Kapselform enthält, wurde kürzlich vom BfArM die Zulassung verwehrt.

Moderne Arzneiformen

Dingermann forderte vielmehr für den therapeutischen Einsatz von Cannabis eine zeitgemäße Arzneiform. Da die wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffe der Pflanze bekannt sind, sollten Apotheker dafür eintreten, genau diese in Form von Fertig- oder Rezepturarzneimitteln einzusetzen. Auf dem zurückliegenden Deutschen Apothekertag in Düsseldorf stellte die Apothekerschaft einen entsprechenden Antrag.

Ob Cannabis – in welcher Darreichung auch immer – klinisch einen Effekt hat, ist indes gar nicht so sicher. Dingermann bezeichnete die Studienlage zur therapeutischen Verwendung für viele Indikationen als nicht ausreichend, zudem sei die Qualität der klinischen Studien sehr heterogen.

Dingermann stellte beispielhaft eine Metaanalyse vor, die kürzlich im Fachjournal »JAMA« publiziert wurde. Dabei wurden die Daten von 6462 Patienten aus 79 Studien ausgewertet. Auf Basis dieser Datenlage lässt sich eine nur sehr mäßige Evidenz für eine Wirksamkeit von Cannabinoiden bei den Indikationen chronischer Schmerz und Spastiken ableiten.

Dingermann: »Am besten untersucht ist der Einsatz gegen Spasmen bei Multip­ler Sklerose. Zudem gibt es für die Wirksamkeit bei chronischen und neuropathischen Schmerzen eine gute Evidenz.« Für die Indikation »Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie« ist die Evidenz für eine Wirksamkeit von Cannabino­iden sehr niedrig. Ähnliches gelte für die Indikationen »Gewichts­zunahme bei einer HIV-Infektion«, »Schlaf­störungen« und »Tourette-Syndrom«. Und: Grundsätzlich war der Einsatz von Cannabinoiden mit einem erhöhten Risi­ko für unerwünschte Wirkungen wie Schwindel, Mundtrockenheit, Benommen­heit oder Gleichgewichtsstörungen verbunden.

Der Apotheker warnte davor, die gesellschafts­politische Diskussion zur Legalisierung der Genussdroge mit der Diskussion, Cannabis medizinisch zu verwenden, zu vermischen. Argumente zur medizinischen Verwendung würden von einigen Politikern missbraucht, um eine Legalisierung als Genussmittel voranzutreiben. /