Smartes Shirt |
11.12.2017 12:09 Uhr |
Von Christina Hohmann-Jeddi, Düsseldorf / Wearables können nicht nur Fitness-Aktivitäten aufzeichnen. Für medizinische Anwendungen gibt es mittlerweile beispielsweise T-Shirts, die Echtzeit-EKG schreiben, die Körpertemperatur messen, den Schweiß analysieren und die Atmung aufzeichnen.
Die smarten Textilien sind ausgestattet mit Sensoren, die die Vitalparameter des Körpers überwachen können. Einige Beispiele präsentierten Hersteller bei einer Wearable-Technology-Show auf der Medizintechnik-Fachmesse Medica in Düsseldorf.
»Die Sensoren in Textilien müssen vor allem bequem und waschbar sein und zuverlässige Daten liefern«, erklärte Dr. Yan Chang Ming von Ming Young Biomedical. Das Unternehmen mit Sitz in Taiwan hat neben den T-Shirts unter anderem Säuglings-Schlafanzüge im Programm, die die Körpertemperatur messen, Socken zur Ganganalyse und einen BH, der die Atembewegungen misst.
An smarten Textilien arbeitet auch das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) in Erlangen. »Idealerweise sind die Sensoren zur Bestimmung der Vitalparameter schon im Stoff integriert«, sagte Christian Hofmann vom Fraunhofer-IIS. Dieses Prinzip der textilen Elektroden haben die Forscher in ihrem FitnessSHIRT verwirklicht. Darin sind mittels Tunneltechnologie leitende Stoffe über der Brust eingearbeitet, die am Körper ein EKG aufnehmen. Zudem ist ein elastisches Band eingelassen, das sich bei Heben und Senken des Brustkorbs dehnt beziehungsweise gestaucht wird, womit die Atmung überwacht wird, erklärte Hofmann. Die abgeleiteten Signale werden in einer kleinen Elektronikeinheit lokal gespeichert, die sich mit Druckknöpfen am T-Shirt befestigen lässt. Zum Waschen kann sie abgenommen werden. Die Elektronikeinheit kann die Daten mittels Funktechnologie an Rechner oder Smartphone übertragen.
Das FitnessSHIRT eigne sich etwa für die Leistungsdiagnostik bei Sportlern oder die Überwachung der Vitalparameter von Berufsgruppen, die Gefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel Feuerwehrmänner. Auch die Überwachung von Probanden in klinischen Studien sei ein mögliches Einsatzgebiet, so Hofmann. Das Produkt ist schon auf dem Markt, die kommerzielle Variante des Vermarktungspartners Ambiotex ist CE-zertifiziert.
Für medizinische Zwecke hat das Fraunhofer-IIS auch ein Kleidungsstück zur Überwachung der Herzfunktion entwickelt. Das CardioSHIRT hat ebenfalls eingearbeitete Elektroden, die das EKG mit bis zu neun Messkanälen erfassen. Es liefert Messdaten in medizinischer Qualität; aus den Rohdaten werden Herzfrequenz und Herzratenvariabilität berechnet. Das CardioSHIRT eigne sich unter anderem zur Aufnahme eines Langzeit-EKGs; statt der Klebeelektroden, Kabel und dem Rekorder müsse der Patient dann lediglich ein T-Shirt tragen, so Hofmann. /
Von Verena Arzbach, Frankfurt am Main / Gesundheits-Apps erheben und verarbeiten oft sensible Informationen. Nutzer solcher Apps werden oft nicht oder nicht ausreichend darüber aufgeklärt, was genau mit ihren Daten geschieht. Worauf sie beim Thema Datenschutz achten sollten, erläuterte Rechtsanwältin Tina Weigand im November beim Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale in Frankfurt am Main.
»Im Regelfall übermitteln die Apps die Daten auch an den Anbieter und/oder Dritte«, warnte Weigand. Dann könnten zum Beispiel Unbefugte Zugriff auf Daten bekommen, und durch die Zusammenführung und Auswertung von Daten könnten umfassende Gesundheitsprofile einzelner Personen erstellt und beispielsweise im Versicherungswesen ohne Wissen der Nutzer gegen sie verwendet werden. »Die Qualität einer App hängt also wesentlich vom Datenschutz ab«, betonte die Rechtsanwältin.
Wie der App-Anbieter mit dem Datenschutz umgeht, könne Nutzern Anhaltspunkte bei der Entscheidung liefern, welche Health App sie nutzen wollen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen würden derzeit durch das Bundesdatenschutz- und Telemediengesetz geregelt, erklärte Weigand – das gelte allerdings nur, wenn sich der Sitz des App-Anbieters in Deutschland befindet. Bald wird die Rechtslage europaweit vereinheitlicht: Im Mai 2018 sollen die Datenschutz-Grundverordnung und die E-Privacy-Verordnung der EU in Kraft treten.
Momentan sei laut Bundesdatenschutzgesetz eine Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung des Nutzers möglich, sagte Weigand. »Diese Einwilligung muss freiwillig und informiert erfolgen, das heißt, der App-Nutzer muss über Erhebungs- und Verarbeitungszwecke und über entsprechende Risiken aufgeklärt werden«, betonte sie. Die Einwilligung müsse für den Nutzer jederzeit abruf- und widerrufbar sein, sie dürfe zudem nicht versteckt in den Nutzungsbedingungen oder der Datenschutzerklärung eingeholt werden, so Weigand. Der Nutzer muss sich bereits vor dem Download über die Datenschutzerklärung informieren können. »Diese muss transparent, in deutscher Sprache und allgemein verständlicher Form verfasst sein, und sie muss auch auf mobilen Endgeräten gut lesbar sein«, listete Weigand die rechtlichen Anforderungen auf.
Ein Sonderproblem seien sogenannte Social Plugins. Das sind kleine Programme oder Programmpakete, die auf einer Webseite eingebunden werden, um diese mit einem sozialen Netzwerk wie Facebook, Twitter oder Instagram zu verbinden. Allein durch die Einbindung des Social Plugins würden personenbezogene Daten an das jeweilige Netzwerk übermittelt, warnte Weigand. »Man muss nicht einmal auf den entsprechenden Button klicken.« Das Landgericht Düsseldorf hatte im März 2016 entschieden, dass das Plugin »Gefällt mir« von Facebook nicht in eine Webseite integriert werden darf, ohne dass der Nutzer darüber aufgeklärt wurde und eine Einwilligung erteilt hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, das Berufungsverfahren steht noch aus. /