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Tierarzneimittel

Rx-Versandverbot in der EU

10.12.2018  12:22 Uhr

Von Stephanie Schersch / Innerhalb der EU soll künftig ein Versandverbot für rezeptpflichtige Tierarzneimittel gelten. Das regelt eine neue Verordnung, der in letzter Instanz nun auch der Ministerrat zugestimmt hat.

Nach jahrelanger Debatte hat die Novelle­ der EU-Tierarzneimittelverordnung die letzte Hürde genommen. Vergan­gene Woche stimmten die Mitgliedstaaten im Ministerrat den darin verankerten Regelungen zu. Im Kern geht es bei der Verordnung unter anderem um schärfere Kontrollen für den Einsatz von Antibiotika in der Tier­medizin. Neu ist vor diesem Hintergrund auch eine Regelung, die ins­besondere Apotheker aufhorchen lassen­ dürfte: Künftig ist der Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln für Tiere grundsätzlich verboten.

Ausnahmen von dieser Vorgabe sind möglich, »sofern der Mitgliedstaat sichere­ Strukturen für diesen Handel geschaffen hat«, wie es in Artikel 104 der Verordnung heißt. Eine solche Erlaubnis erhalten allerdings nur Per­sonen, »die im Hoheitsgebiet des jewei­ligen Mitgliedstaats nieder­gelassen sind«. Und: Der Versand darf nicht ins Ausland erfolgen.

Auf das Versandverbot hatten sich Vertreter der Europäischen Parlaments, der Kommission und der Mitglied­staaten im Rahmen ihrer sogenannten Trilogverhandlungen geeinigt. Über Monate hatten sie hinter verschlossenen Türen beraten und ihren Kom­promiss schließlich Anfang Juni prä­sentiert. Wer diesen Vorstoß in die Novelle eingebracht hat, ist unklar. Im ursprüng­lichen Entwurf der EU-Kommission war davon in dieser Form keine Rede gewesen.

Aus Sicht der Apotheker wirft die Verordnung Fragen auf. Hierzulande wird seit mittlerweile zwei Jahren über ein Versandhandelsverbot für re­zept­pflichtige Humanarzneimittel dis­kutiert. Kritiker führen dabei immer wieder europarechtliche Bedenken gegen eine solche Regelung ins Feld. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verweist regelmäßig auf diesen Aspekt. Und nun verabschiedet ausgerechnet die Europäische Union ein solches Verbot für den Bereich der Tierarzneimittel.

Im Kampf für ihr Anliegen könnte der EU-Beschluss die Argumente der Apotheker unter Umständen politisch unterstützen. Vollständig übertragen lässt sich die Situation auf den Bereich der Humanarzneimittel allerdings nicht. Ein Großteil der rezeptpflichtigen Präparate für Tiere sind Antibiotika. Das Versandverbot für Rx-Arzneimittel dürfte damit insbesondere auf das grundlegende Ziel der Novelle zurückzuführen sein, den Einsatz dieser Me­dikamente zurückzudrängen – eine Argumentation, die sich auf den Bereich der Humanarzneimittel nicht in gleicher Form anwenden lässt. Hinzu kommen die zum Teil unterschiedlichen Distributionswege. Denn Tierärzte haben anders als Humanmediziner ein Dispensierrecht und dürfen viele Arzneimittel selbst an die Patienten abgeben.

Klares Signal

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wertet den EU-Beschluss als ein klares Signal. Auch die euro­päischen Institutionen würden anerkennen, dass Eingriffe in die Warenverkehrsfreiheit mit Blick auf den Gesundheitsschutz möglich und gerechtfertigt seien, sagte­ er. Zwar sei der Verkehr von Tier- und Humanarzneimitteln in vielen Fällen­ unterschiedlich geregelt. Trotzdem sei unklar, was genau anders sei am Arzneimittelvertrieb, bei dem es um die menschliche Gesundheit geht als in dem Fall, in dem Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit im Mittelpunkt stehen, so Schmidt. Hier dränge sich die Frage auf, ob im Bereich der Human­arzneimittel »das Prinzip des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung nicht ebenso Vorrang vor der Warenverkehrsfreiheit haben muss«. Die Novelle­ soll in Kürze im Amtsblatt der Europä­ischen Union veröffentlicht werden und tritt dann wenige Tage später in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationalem Recht zu verankern. /

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