Ausgehen trotz Krebserkrankung? |
Katja Egermeier |
10.10.2023 16:00 Uhr |
Krebspatienten müssen – je nach Krebsart – den Kontakt zu Menschen nicht grundsätzlich meiden. Es empfehlen sich jedoch einige Schutzmaßnahmen. / Foto: Getty Images/Martine Doucet
Dieser rät nicht grundsätzlich davon ab. Eine Krebserkrankung müsse nicht bedeuten, sich vollständig aus dem Sozialleben zurückzuziehen, so das DKFZ. Zunächst gelte: Ob zu einem gesteigerten Kontakt mit Menschen, wie es bei einer Veranstaltung der Fall ist, zu raten ist, sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.
Grundsätzlich müsse das individuelle Infektionsrisiko eingeschätzt werden. Das hängt laut DKFZ stark vom Zustand des Immunsystem des Erkrankten ab. Ist es durch eine Chemotherapie stark beeinträchtigt, sollte vorübergehend auf Veranstaltungen verzichtet werden. Ist es dagegen weniger stark geschwächt, seien Vorstellungsbesuche unter Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen möglich.
Beim Infektionsrisiko spielten gerade bei Krebspatienten häufig mehreren Faktoren wie die Krebsart oder die Chemotherapie zusammen, so das DKFZ. Auch seien die Patienten in den verschiedenen Erkrankungsphasen unterschiedlich stark anfällig für Infekte. Eine Einteilung in drei Risikogruppen je nach Krebsart sei – wenn auch nur als grobe Orientierung – möglich:
Für den Besuch von Veranstaltungen gelte: Betroffene der Risikogruppe 1 dürfen Veranstaltungen besuchen – immer unter Beachtung der unten genannten Schutzmaßnahmen. Wer der Risikogruppe 2 oder 3 angehört sollte dem DKFZ zufolge besser verzichten oder mindestens einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das letzte Wort müsse jedoch stets der behandelnde Mediziner haben. Dieser schätze anhand der Zahl der weißen Blutkörperchen die Infektanfälligkeit des Patienten ein.