Außenarbeiter haben Recht auf Hautkrebsvorsorge |
Katja Egermeier |
09.11.2020 16:30 Uhr |
Wer viel im Freien arbeitet, hat das Recht auf regelmäßige Hautkrebsvorsorge. Das trifft in Deutschland auf etwa 5 Millionen Beschäftigte zu. / Foto: Adobe Stock/sculpies
Ob Beschäftigte in der Bauindustrie, der Landwirtschaft oder Briefträger, ob Angestellte im öffentlichen Dienst oder Grünanlagen- und Kindergartenbedienstete: Wie der Berufsverband der Deutschen Dermatologen mitteilt, erkranken immer mehr Außenarbeiter an Plattenepithelkarzinomen (weißer Hautkrebs) oder multiplen aktinischen Keratosen als Vorstufen des hellen Hautkrebses, die durch natürliche UV-Strahlung hervorgerufen werden. Diese Erkrankungen sind im Januar 2015 als Berufskrankheit Nummer 5103 (BK 5103) in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen worden.
Laut Professor Swen Malte John, Leiter der Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitswissenschaften an der Universität Osnabrück wird geschätzt, dass die Verdachtsmeldungen auf die BK 5103 im vergangenen Jahr erstmals die 10.000er-Marke geknackt haben. Im Jahr davor, 2018, habe es gut 9.900 Meldungen gegen. Damit stehe der helle Hautkrebs in Deutschland nun an dritter Position bei den Meldungen von Berufskrankheiten, an zweiter Position bei den anerkannten Berufskrankheiten und auf dem ersten Platz bei den beruflichen Krebserkrankungen.
Plattenepithelkarzinome und Basalzellkarzinome werden unter dem Begriff »weißer Hautkrebs« zusammengefasst. Beide Erkrankungen entstehen meist an Körperstellen, die häufig der Sonne ausgesetzt sind. Menschen, die sich viel im Freien aufhalten, erkranken häufiger an weißem Hautkrebs. Auch die genetische Veranlagung oder die Zufuhr von Giftstoffen wie Arsen spielen bei der Entstehung eine Rolle. Ebenso sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem gefährdet. Vermutlich zählen auch Raucher zur Risikogruppe.
Ist es noch nicht größer als ein Zentimeter, liegen die Heilungschancen eines Plattenepithelkarzinoms derzeit bei fast 100 Prozent, die eines Basalzellkarzinoms bei bis zu 95 Prozent. Im Gegensatz zum malignen Melanom, dem schwarzen Hautkrebs, ist weißer Hautkrebs nicht bösartig. Dennoch sollte er nicht unterschätzt und stets behandelt werden.
»Diese Definition erfüllen mehr als 5 Millionen Beschäftigte in Deutschland, die damit vorsorgeberechtigt sind«, erklärt John. Gemäß der derzeit geltenden Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) kann die Angebotsberatung alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Dabei führen Arbeitsmediziner die Beratung und die Untersuchung durch und holen bei unklaren Hautbefunden den Rat eines Hautarztes ein. Arbeitnehmer können die Vorsorge auch ablehnen.
Für Professor John ist diese Angebotsvorsorge ein bedeutender erster Schritt in die richtige Richtung. »Nur durch frühzeitige Aufklärung über die Folgen von UV-Strahlung in Verbindung mit konsequentem Sonnenschutz an Außenarbeitsplätzen können wir die derzeit weiter steigenden Zahlen beim berufsbedingten Hautkrebs langfristig senken.« Darüber hinaus bestehe die Hoffnung, dass dieses betriebliche Angebot auch »Vorsorgemuffel« mobilisiert werden, die sonst die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung nicht wahrnehmen.
Die bundesweite Aktionswoche »haut+job« ist Teil der gesamteuropäischen Initiative »Healthy Skin@Work« unter dem Dach der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV). Ziel der Kampagne ist es, die Zahl der beruflich bedingten Hauterkrankungen deutlich zu verringern und den Hautschutz am Arbeitsplatz zu verbessern.
Die Aktionswoche steht alljährlich ganz im Zeichen der Aufklärung über Ursachen beruflicher Hauterkrankungen und über mögliche Schutz- und Therapiemaßnahmen. In Deutschland wird die Kampagne vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) getragen.