Autofahren trotz neurologischer Erkrankung? |
Juliane Brüggen |
21.12.2022 12:00 Uhr |
Autofahren ist oftmals trotz einer neurologischen Erkrankung möglich, es bedarf aber eines Gutachtens. / Foto: Getty Images/Luis Alvarez
»Wer Auto fährt, muss dazu den körperlichen und geistigen Anforderungen entsprechen«, sagt Dr. Wolf-Oliver Krohn, Neurologe und Patientenberater der Deutschen Hirnstiftung. »Bei Erkrankungen bestehen daran oftmals Zweifel – auch wenn den Betroffenen das selbst nicht klar ist.« Aber wann ist das genau der Fall, was können Betroffene tun und wer überprüft die Fahreignung? Die Deutsche Hirnstiftung hat die wichtigsten Antworten zusammengestellt.
Nach § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bestehen Zweifel, »wenn eine Erkrankung oder ein Mangel vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird«. Konkret können das der Hirnstiftung zufolge Störungen des Sehens, Hörens und Gleichgewichtssinns, Lähmungen, psychische und kognitive Leistungseinbußen, Krankheiten des Nervensystems und psychische Störungen sein.
Meist können Erkrankte nicht selbst bestimmen, wie stark ihre Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Daher muss ein Arzt herangezogen und im Zweifel ein Gutachten erstellt werden. »Dieses erhält man kostenpflichtig bei Ärzten oder Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung ›verkehrsmedizinische Begutachtung‹«, so die Stiftung. In leichten Fällen könne eine ebenfalls kostenpflichtige Fahrprobe bei einem amtlich anerkannten Fahrprüfer ausreichen.
Unter Umständen lassen sich die festgestellten Einschränkungen ausgleichen. Vor allem Menschen mit Lähmungen könnten etwas tun, erklärt die Hirnstiftung. Möglich seien zum Beispiel technische Umbauten am Auto oder das Umsteigen auf ein Automatikgetriebe. Die wirksame Behandlung einer Krankheit könne ebenfalls zur Fahrtauglichkeit beitragen.
Möglich sei außerdem, dass Betroffene bestimmte Auflagen erhalten. Bei Sehstörungen können Gutachter beispielsweise fordern, dass das Autofahren im Dunkeln unterbleibt. Sind Konzentration oder Aufmerksamkeit beeinträchtigt, kann das Autofahren mitunter auf einen begrenzten örtlichen Umkreis oder zeitlichen Umfang beschränkt werden.
Die Hirnstiftung weist darauf hin, bei Warnzeichen eines Schlaganfalls die Fahrt sofort und unmittelbar zu beenden. Mögliche Warnzeichen sind plötzlich eintretende Sehstörungen, Schwindelgefühl, Schwäche beziehungsweise Lähmung von Arm oder Bein, einseitiges Taubheitsgefühl, Sprachstörung, Benommenheitsgefühl oder Gefühl einer nahenden Ohnmacht.
Der Gesetzgeber verpflichtet jeden, Vorsorge für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu treffen. Fährt man, obwohl die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, drohen der Verlust des Führerscheins, des Versicherungsschutzes und eventuell sogar Strafverfolgung.
Krohn empfiehlt daher: »Erkrankte, die nicht fahrtüchtig sind, sollten das Auto stehen lassen – auch wenn das zusätzliche Einschränkungen bedeutet. Denken Sie an das Wohl anderer Menschen im Verkehr und an ihr eigenes!«