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Wasser in der Rezeptur

BAK-Arbeitshilfe neu veröffentlicht

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat Anfang dieses Jahres die jahrelang zurückgezogene Arbeitshilfe zur Verarbeitung von Wasser bei der Herstellung von Rezepturarzneimitteln neu veröffentlicht. Der genaue Titel lautet: »Verfahrensanweisung: Wasser als Ausgangsstoff für die Herstellung der Rezeptur- und Defekturarzneimittel und zur Rekonstitution«.
AutorKontaktAndreas Melhorn
Datum 12.03.2020  13:00 Uhr

Gabi Galenik nutzt die Gelegenheit, um die Arbeitsabläufe in der Apotheke zu überarbeiten und der zurzeit in der Apotheke anwesenden Praktikantin Paula die Arbeitshilfe zu zeigen und zu erklären. Das Dokument gehört zum Themenbereich »Rezeptur/Defektur« und ist zu finden unter www.abda.de, Rubriken: Für Apotheker – Qualitätssicherung – Leitlinien – Leitlinien und Arbeitshilfen.

Das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) unterscheidet verschiedene Wasserqualitäten, wovon zwei regelmäßig für Apotheken relevant sind: Gereinigtes Wasser (Aqua purificata) sowie Wasser für Injektionszwecke (Aqua ad iniectabile).

Welche Qualität das verwendete Wasser haben muss, hängt vom herzustellenden Rezepturarzneimittel ab. Die benötigte mikrobiologische Qualität ist entscheidend.

Gereinigtes Wasser (Ph. Eur.) darf genutzt werden, um Arzneimittel herzustellen, die weder steril noch pyrogenfrei sein müssen. Dazu gehören Arzneimittel zur kutanen Anwendung, zur Einnahme, zur Anwendung in der Mundhöhle, am Ohr, in der Nase, im Rektum und in der Vagina.

Wasser für Injektionszwecke (Ph. Eur.) ist steril und pyrogenfrei und ist vorgeschrieben, um Arzneimittel zur parenteralen Anwendung, Zubereitungen zur Anwendung am Auge, Inhalationslösungen, sterile Zubereitungen zur topischen Anwendung und Instillationslösungen herzustellen.

Abhängig davon, ob das entsprechende Wasser in der Apotheke hergestellt wird oder nicht, ist noch eine dritte Wasserqualität relevant: Trinkwasser. Aus Trinkwasser werden Gereinigtes Wasser und Wasser für Injektionszwecke hergestellt. Es darf nicht verwendet werden, um Rezeptur- oder Defekturarzneimittel herzustellen. Gebraucht wird es bei Arzneimitteln zur Sondengabe, zur Verdünnung von Konzentraten, zur Mundspülung oder für die Rekonstitution der Trockensäfte. Die zuständigen Behörden haben Anforderungen für Trinkwasser festgelegt. Die Arbeitshilfe der BAK empfiehlt eine externe Wasseranalyse alle fünf Jahre, um mikrobielle und Schwermetall-Verunreinigungen auszuschließen.

Die Gewinnung

Früher hat Gabi Gereinigtes Wasser in der Apotheke hergestellt. Das kann auf zwei Arten geschehen, durch Destillation oder mithilfe eines Ionenaustauschers. Destillation ist der sicherere Weg Wasser mit geeigneter mikrobiologischer Qualität herzustellen, ist jedoch relativ aufwendig. Gabi hat früher einen Ionenaustauscher benutzt. Sie zeigt Paula den alten Ionenaustauscher, der noch im Keller liegt und erklärt ihr das Verfahren.

Das Gerät ist mit einem Ionenaustauscherharz gefüllt. Wasser wird hindurchgeleitet, wodurch ionische Bestandteile durch Wasserstoffionen (H+) und Hydroxylionen (OH-) ersetzt werden. Der Ionenaustauscher muss regelmäßig benutzt werden, weil an dem Harz Bakterien wachsen. Aus diesem Grund empfiehlt die Arbeitshilfe der BAK, die ersten 500 ml zu verwerfen, wenn der Ionenaustauscher das erste Mal am jeweiligen Tag benutzt wird. Bakterien und Gegenionen sollen dadurch ausgespült werden.

Vorlauf allein genügt nicht

Für die mikrobiologische Reinheit reicht der Vorlauf allerdings noch nicht aus. Das Wasser muss fünf Minuten lang kochen, um vegetative Bakterien zu beseitigen (Aufwärmzeit bis zum Siedepunkt nicht mitgerechnet). Früher gab es Wasserkocher, die sich entsprechend einstellen ließen. Heute gibt es sie nicht mehr. Moderne Wasserkocher schalten sich aus Sicherheitsgründen automatisch bei Kochen des Wassers ab. Die Arbeitshilfe beschreibt detailliert, wie man das Aufkochen mit einem Mikrowellengerät durchführen kann. Um einen Siedeverzug zu vermeiden, wird empfohlen, mindestens 500 ml Wasser zu kochen. Laut Arbeitshilfe hat sich eine Leistung von 180 Watt bewährt, um konstantes Sieden zu erzeugen. Die niedrigste Stufe des Mikrowellengeräts reicht häufig nicht aus. Am besten probiert die Apotheke das Verfahren für eine bestimmte Wassermenge aus und hält sich zukünftig genau daran. Das Verfahren sollte dokumentiert werden. Statt Aufkochen, kann das Wasser auch durch einen Sterilfilter gegeben werden.

Auffangen lässt sich das Wasser in einem mit einem rückstandsfreien und nach Biozid-Verordnung zugelassenen Desinfektionsmittel, wie Isopropylalkohol 70 % (V/V), desinfizierten oder bei trockener Hitze sterilisierten Glasgefäß. Das Gefäß muss abgedeckt werden.

Mit Prüfzertifikat

Gabi und Paula gehen wieder ins Labor. Dort erklärt Gabi, woher sie das Gereinigte Wasser bekommen, seit der Ionenaustauscher im Keller liegt. Weil in der Apotheke nur unregelmäßig Rezepturarzneimittel hergestellt werden, ist sie auf gekauftes Gereinigtes Wasser umgestiegen. Es gibt industriell hergestelltes Gereinigtes Wasser mit Prüfzertifikat. Es wird in einem Bag-in-box-System angeboten, bei dem das Wasser in einem Beutel in einem Karton geliefert wird. Die PTA entnimmt das Wasser über einen Hahn, den sie vorher jedes Mal mit einem rückstandsfreien Desinfektionsmittel desinfizieren muss. Die Arbeitshilfe der BAK nennt zu diesem Zweck Isopropylalkohol 70 % (V/V). Die ersten 10 ml Wasser werden verworfen. Der Vorteil des Bag-in-box-Systems liegt in der Lagerungsfähigkeit des Wassers. In Flaschen bezogenes Gereinigtes Wasser muss nach der Erstentnahme am Ende des Tages verworfen werden.

Wie jeder Ausgangsstoff muss auch das Gereinigte Wasser vor Benutzung geprüft werden. Laut DAC/NRF ist die Identitätsprüfung aber nur wenig aufwendig. Die PTA prüft nur Aussehen und Geruch sowie den Brechungsindex. Die Qualität ist durch das ordnungsgemäße Prüfzertifikat bestätigt.

Die Apotheke muss die mikrobielle Qualität des Wassers regelmäßig extern prüfen lassen. Am besten nimmt die PTA eine Probe kurz vor Ende der Verwendbarkeitsfrist. Eine Prüfung erfolgt alle sechs Monate und später, nachdem ein paarmal die Qualität nachgewiesen wurde, nur noch einmal pro Jahr.

Wasser für Injektionszwecke kann theoretisch ebenfalls in der Apotheke gewonnen werden, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in der Apotheke gegeben sind. Gabi hat das noch nie gemacht.

Steriles Wasser für Injektionszwecke (Ph. Eur.) kann als Fertigarzneimittel gekauft werden, was auch die Arbeitshilfe der BAK empfiehlt. Als Fertigarzneimittel muss es vor Einsatz nicht geprüft werden. Am Ende des Arbeitstages werden die Reste der angebrochenen Packung verworfen.

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