Basics für die Beratung zu Sonnenschutz |
Verena Schmidt |
28.05.2024 08:00 Uhr |
Sonnenschutz ist wichtig, das weiß jedes Kind. Aber was sollte man bei der Auswahl der Sonnencreme beachten? / Foto: Adobe Stock/Alexander Penyushkin
Ein Sonnenschutzpräparat soll die Haut vor allem vor ultravioletter (UV-)Strahlung schützen. Moderne Zubereitungen sollten heute gleichermaßen Schutz vor UV-A- und UV-B-Strahlung bieten: UV-A-Strahlung macht mit mehr als 90 Prozent den größten Anteil des UV-Lichts aus. Sie dringt in tiefe Hautschichten ein, erzeugt eine Bräunung, ist aber auch für die Hautalterung verantwortlich. Die kurzwelligere UV-B-Strahlung ist energiereicher und kann einen Sonnenbrand auslösen. Die durch UV-B-Strahlung hervorgerufenen Hautschäden können längerfristig zu Hautkrebs führen.
Daneben bieten einige Sonnencremes zusätzlich Schutz vor Infrarot-A-Strahlung (IR-A). Diese dringt tief in die Haut ein und fördert Untersuchungen zufolge die Entstehung von reaktiven Sauerstoffspezies (ROS). Diese beschleunigen die Hautalterung durch vermehrten Kollagenabbau. Spezielle Antioxidantien in Sonnenschutzpräparaten (zum Beispiel in Ladival®-Produkten) sollen die Wirkung der Sauerstoffradikale weitestgehend ausschalten.
Wie viel UV-Licht auf die Erde trifft, unterscheidet sich von Tag zu Tag. Wie hoch die Belastung gerade ist, zeigt der UV-Index, den der Deutsche Wetterdienst auf seiner Website bereitstellt und der auch in vielen Wetter-Apps angezeigt wird. Der tagesaktuelle Wert zeigt auf einer Skala von 1 bis 11+, wie hoch die gesundheitliche Gefährdung durch UV-Strahlung in einer Region ist. Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO sollte man sich ab Werten von 3 mit Sonnencreme, -brille, Kopfbedeckung und Kleidung vor der Sonne schützen.
Sonnenschutzmittel enthalten Filtersubstanzen, die große Teile der UV-Strahlung absorbieren beziehungsweise reflektieren. Es gibt zwei große Gruppen von Filtern: Organisch-chemische Filter wandeln UV-Strahlen auf der Haut in Wärmeenergie um. Mineralische Filter wie Zinkoxid oder Titandioxid reflektieren das Sonnenlicht. Sie wirken oberflächlich und sind daher für Allergiker und Kleinkinder meist besser verträglich.
Beide Arten von Filtersubstanzen sind in den vergangenen Jahren in Verruf geraten. So stehen etwa einige chemische UV-Filter in Verdacht, Hormonwirkungen zu haben. Diese Substanzen penetrieren in die Haut und können daher prinzipiell systemisch aufgenommen werden. Auch für die Tierwelt können sie schädlich sein, wenn sie etwa in Gewässer geraten.
Berühmt-berüchtigt ist vor allem der UV-Filter Octocrylen: Neben einer hormonartigen Wirkung wirkt sein Zerfallsprodukt Benzophenon, dessen Gehalt mit der Zeit im Sonnenschutzmittel ansteigt, kanzerogen. Alte Sonnencreme mit Octocrylen aus dem vergangenen Jahr sollte daher nicht mehr verwendet werden. Zwar stuft das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Sonnenschutzmittel, die in der Europäischen Union erhältlich sind, als nicht zu erwarten ein. Alle UV-Filter, die in der EU verkauft werden, seien zuvor auf ihre sichere Anwendung getestet worden, so das BfR. Octocrylen allerdings wird inzwischen von vielen Herstellern nicht mehr verwendet; die Verpackungen sind oft mit dem sichtbaren Hinweis »Ohne Octocrylen(e)« versehen.
Das Magazin Ökotest listet nach einem Test von 2022 weitere UV-Filter auf, die aus Sicht der Verbraucherschützer besser vermieden werden sollten: Homosalat etwa soll ebenfalls hormonähnlich wirken. Tierversuche legen laut Ökotest außerdem nahe, dass es Leber, Nieren und Schilddrüse schädigen könnte. Auch bei Ethylhexylmethoxycinnamat (auch Octinoxat, Octylmethoxycinnamat) und Benzophenon-3 (Oxybenzon) gibt es Ökotest zufolge Hinweise auf eine hormonartige Wirkung. Die beiden Letzteren sind außerdem mitverantwortlich für das Korallensterben, denn sie schädigen das Erbgut etwa von Fischen, Algen, Muscheln, Seeigeln und Korallen.
Zum Schutz der Meeresbewohner haben einige Staaten in den vergangenen Jahren in bestimmten Regionen Sonnencremes mit den umstrittenen Filtern verboten. In Hawaii beispielsweise ist der Verkauf von Sonnencremes mit Ethylhexylmethoxycinnamat und Benzophenon-3 seit 2021 verboten. Auch für den Pazifikstaat Palau, die US-Inselstadt Key West, die Jungferninseln, thailändische Nationalparks, die Karibikinsel Bonaire und einige Touristenregionen Mexikos gibt es ähnliche Verbote.
Sollte man beim Sonnenschutz also besser auf anorganische Filter setzen? Zinkoxid und Titandioxid wirken oberflächlich, indem sie eine deckende Schicht auf der Haut bilden, die das Sonnenlicht reflektiert. Als großer Nachteil galt lange Zeit, dass dieser Film weiß erscheint. Diesen »Weißeleffekt« kann man aber umgehen oder abmildern, wenn die Filterpartikel stark mikronisiert werden: In Form von Nanopartikeln lässt sich Titandioxid kosmetisch besser einarbeiten. Tipp: Anhand der Inhaltsstoffliste erkennt man, in welcher Form der Filter zugesetzt ist, Nanomaterialien müssen den Zusatz »(nano)« tragen.
Viele Verbraucher befürchten, dass die winzig kleinen Nanoteilchen durch die Haut penetrieren und so in den Körper gelangen könnten. Zwar sind die Wirkung von Nanopartikeln im Organismus und ihre Auswirkungen auf die Umwelt bisher noch nicht ausreichend erforscht. Bei Kontakt mit der gesunden Haut gelten sie nach aktuellem Kenntnisstand jedoch als sicher: Studien belegten, dass zum Beispiel Nano-Titandioxid in den Formen, in denen sie in kosmetischen Mitteln verwendet werden, nicht in den menschlichen Blutkreislauf eindringen kann, schreibt das BfR. Gesundheitliche Risiken seien bei Nano-Titandioxid als UV-Filter in einer Konzentration von bis zu 25 Prozent in Sonnenschutzmitteln unwahrscheinlich. Wohlgemerkt: Dies bezieht sich auf gesunde, intakte Haut. Menschen, deren Haut krankheitsbedingt geschädigt ist, etwa bei Allergien, Akne oder Neurodermitis, sollten sich mit einem Facharzt abstimmen.
Viele moderne Sonnencremes enthalten eine Kombination aus mineralischen und chemischen UV-Filtern. Bei Mischungen mit Zinkoxid ist allerdings Vorsicht geboten, da es den Zerfall der chemischen Filter beschleunigen kann. In einer Untersuchung verringerte Zinkoxid in Kombination mit den UV-Filtern Avobenzon, Octisalat, Homosalat und Octocrylen den UV-A-Schutz um 91,8 Prozent.
PTA sollten Kunden in der Beratung immer wieder darauf hinweisen, viel Creme, Lotion oder Spray zu verwenden, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Circa 40 ml - das entspricht etwa vier gehäuften Esslöffeln - sollten es für den gesamten Körper sein. Ohren, Lippen und Augenlider dabei nicht vergessen! Es wird empfohlen, alle zwei Stunden nachzucremen, um den Sonnenschutz aufrechtzuerhalten, bei Schwitzen oder nach dem Baden beziehungsweise Abtrocknen auch häufiger. Die Schutzzeit wird dadurch allerdings nicht verlängert, sondern nur erhalten.
Neben UV-A-, UV-B- und Infrarot-Strahlung ist auch ein weiterer Anteil des Lichts in Verdacht geraten, Haut und Augen schädigen zu können: blaues Licht. Dabei handelt es sich um hochenergetisches sichtbares Licht, das im Lichtspektrum direkt neben der UV-Strahlung liegt. In künstlicher Form wird es auch von Bildschirmen abgestrahlt.
Der Markt bietet inzwischen etwa spezielle Brillen und Kontaktlinsen mit Blue-Light-Filtern und auch Sonnenschutzpräparate (zum Beispiel Avene Intense Protect Sonnenfluid SPF 50+, Eucerin® Photoaging Control Face Sun Fluid LSF 50+) werben mit Blaulichtfiltern. Welche Schäden blaues Licht genau verursachen kann, ist nach derzeitigem Wissensstand noch nicht ganz klar. Es gibt Untersuchungen, die darauf hindeuten, dass das blaue Licht wie auch IR-Strahlung freie Radikale in der Haut freisetzt und sie damit schädigt. Für die Augen hat die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) jedenfalls 2021 in puncto Blaulicht Entwarnung gegeben: Die Lichtstärke bei der Nutzung elektronischer Geräte sei zu gering, um Netzhautschäden hervorzurufen.