Bei Alkoholvergiftung schnell handeln |
Eine Alkoholvergiftung ist ein Notfall und muss im Krankenhaus behandelt werden. / © Getty Images/Rafa Jodar
Bei einem Verdacht auf eine Alkoholvergiftung gilt: Lieber einmal zu oft den Notruf 112 wählen als einmal zu selten, stellt die Initiative »Alkohol? Kenn dein Limit« der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar. Eine schwere Alkoholvergiftung kann nämlich lebensgefährlich werden, da sie einen Atemstillstand oder ein Kreislaufversagen zur Folge haben kann. Nicht immer können Außenstehende erkennen, wie ernst die Lage ist.
Was also tun? Der erste Schritt ist es, die Person in eine stabile Seitenlage zu bringen. Sie sorgt dafür, dass die Atemwege frei bleiben, sodass Erbrochenes abfließen kann, erklärt das Deutsche Rote Kreuz. Das verhindert das Ersticken.
Dafür kniet man sich zunächst neben die bewusstlose Person. Den Arm auf der zugewandten Seite legt man angewinkelt nach oben. Den zweiten Arm legt man über die Brust der bewusstlosen Person und platziert die Hand unter ihrer Wange.
Diese Hand hält man als Helfer oder Helferin nun fest, während man das weiter entfernte Knie der Person fasst und sie dann vorsichtig auf die Seite dreht. Das Knie legt man angewinkelt ab. Der Ellenbogen des oberen Arms ruht in der Armbeuge des unteren. Der Hals sollte überstreckt sein, der Mund leicht geöffnet.
Nun sollten Helferinnen und Helfer einen Notruf unter der Nummer 112 absetzen. Bis der Rettungswagen eintrifft, gilt: die betrunkene Person nicht alleine lassen und sie vor dem Auskühlen schützen. Auf keinen Fall sollte man versuchen, sie zum Erbrechen zu bringen, warnt die Initiative. Sie kann dabei ersticken. Ist die Person ansprechbar, sollte man sie wachhalten und ihr Wasser zu trinken geben.
Übrigens: Wer Angst hat, dass es für die betroffene Person teuer wird, kann aufatmen. In den allermeisten Fällen zahlt die Krankenkasse die Kosten für den Krankenwagen, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Hat die betrunkene Person ihre Versichertenkarte jedoch nicht bei sich, geht die Rechnung nach dem Krankenhausaufenthalt erst einmal an sie. Sie muss die Kostenübernahme mit der Krankenkasse dann selbst regeln.