Bei Erkältung Anruf! Krankschreibung per Telefon |
Bei Erkältung Anruf! Um Ärzte zu entlasten und sich im Wartezimmer nicht anzustecken sind ab sofort in bestimmten Fällen Krankschreibungen per Telefon möglich. / Foto: Shutterstock/cunaplus
Konkret bedeutet das, dass sich erkältete Patienten, die eine Krankmeldung benötigen, nicht mehr persönlich in der Arztpraxis erscheinen müssen. Es genügt ein telefonischer Kontakt zum Arzt, der dem Patienten daraufhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage ausstellen und per Post zusenden darf. Die Regelung kann verlängert werden, wenn die Ausnahmesituation weiter anhält.
In erster Linie sollen damit Arztpraxen entlastet werden, die derzeit wegen der Coronavirus-Epidemie alle Hände voll zu tun haben. Gleichzeitig wird auf diese Weise das Risiko gesenkt, sich im Wartezimmer mit anderen Infektionskrankheiten zu infizieren.
Diese Regelung gilt nur für Patienten, die keine schwere Symptomatik vorweisen oder keine offiziellen Kriterien für einen Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus erfüllen. Für den Fall eines Verdachts, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, hat das Robert-Koch-Institut folgende Regeln augestellt:
Zunächst sollten Betroffene, die bei sich eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermuten, keinesfalls unangemeldet in der Hausarztpraxis erscheinen.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.