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Neue Regeln wegen Coronavirus
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Bei Erkältung Anruf! Krankschreibung per Telefon

Wer leichte Erkältungssymptome wie Husten, Niesen und Verschleimung aufweist, kann sich jetzt per telefonische Rücksprache mit seinem Arzt bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband zunächst für die kommenden vier Wochen geeinigt, um Ärzte in der Coronavirus-Krise zu entlasten.
AutorKontaktKatja Egermeier/Aponet
Datum 11.03.2020  11:30 Uhr

Konkret bedeutet das, dass sich erkältete Patienten, die eine Krankmeldung benötigen, nicht mehr persönlich in der Arztpraxis erscheinen müssen. Es genügt ein telefonischer Kontakt zum Arzt, der dem Patienten daraufhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage ausstellen und per Post zusenden darf. Die Regelung kann verlängert werden, wenn die Ausnahmesituation weiter anhält.

In erster Linie sollen damit Arztpraxen entlastet werden, die derzeit wegen der Coronavirus-Epidemie alle Hände voll zu tun haben. Gleichzeitig wird auf diese Weise das Risiko gesenkt, sich im Wartezimmer mit anderen Infektionskrankheiten zu infizieren.

Verhalten bei Verdacht auf Covid-19

Diese Regelung gilt nur für Patienten, die keine schwere Symptomatik vorweisen oder keine offiziellen Kriterien für einen Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus erfüllen. Für den Fall eines Verdachts, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, hat das Robert-Koch-Institut folgende Regeln augestellt:

Zunächst sollten Betroffene, die bei sich eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermuten, keinesfalls unangemeldet in der Hausarztpraxis erscheinen.

  • Bei persönlichem Kontakt mit einer nachweislich mit SARS-Cov-2 infizierten Person:
    → Setzen Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomemn telefonisch mit dem für sie zuständigen Gesundheitsamt  Verbindung.

  • Nach einem Aufenthalt in einem vom RKI ausgewiesenen internationalen Risikogebiet oder in Deutschland besonders betroffenen Gebiet :
    → Vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie möglichst zu Hause. Treten Symptome wie Husten, Schnupfen, Atemnot auf, beachten Sie die Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene und suchen Sie nach telefonischer Anmeldung und dem Hinweis auf den Aufenthalt ein Arzt auf.

  • Nach einem Aufenthalt in einer Region mit Fällen von Covid-19, die nicht als internationales Risikogebiet oder in Deutschland besonders betroffenen Gebiet ausgewiesen sind:
    → Sollte Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, suchen Sie nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise einen Arzt auf. Vermeiden Sie zudem unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause und beachten Sie die Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene.
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