Benebelt durch Gummibärchen |
Barbara Döring |
16.10.2024 12:00 Uhr |
Produkte mit psychoaktivem Cannabidiol können von Kindern leicht mit handelsüblichen Süßigkeiten verwechselt werden. / © Adobe Stock/ADD PHOTO
Im letzten Jahr gab das Europäische Schnellwarnsystem RASF knapp 4700 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittel-Kontaktmaterialien heraus. Wie das BVL mitteilt, rückten dabei zunehmend Cannabinoide in Süßwaren in den Fokus. Ein Großteil der Meldungen betraf Produkte mit dem Hanfinhaltsstoff Cannabidiol (CBD), die in Deutschland keine Zulassung als Lebensmittel haben und nicht als solche verkauft werden dürfen.
Kritisch ist laut BVL, dass Cannabinoide vermehrt in Lebensmitteln angeboten werden, die vor allem Kinder und Jugendliche ansprechen. So meldeten die Behörden im letzten Jahr mehr als 20 Produkte, die von Kindern leicht mit handelsüblichen Erzeugnissen wie Gummidrops, Kaugummis, Kekse, Honig, Sirup und Softgetränke verwechselt werden könnten. Zudem enthielten einige Produkte neben CBD das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC), dessen Verkauf in Deutschland verboten ist. CBD löst laut Verbraucherzentrale bei 10 Prozent der Nutzer Schläfrigkeit und Benommenheit aus, andere berichten über Schlaflosigkeit und innere Unruhe. Zudem sind Sicherheit und Wechselwirkungen noch nicht ausreichend erforscht.