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Cannabinoide
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Benebelt durch Gummibärchen

Nach dem Genuss von Gummibärchen oder Keksen plötzlich schläfrig und benebelt? Das ist nicht unwahrscheinlich, denn immer häufiger tauchen auf dem Markt nicht zugelassene Cannabinoid-haltige Süßwaren auf, meldet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
AutorKontaktBarbara Döring
Datum 16.10.2024  12:00 Uhr

Im letzten Jahr gab das Europäische Schnellwarnsystem RASF knapp 4700 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittel-Kontaktmaterialien heraus. Wie das BVL mitteilt, rückten dabei zunehmend Cannabinoide in Süßwaren in den Fokus. Ein Großteil der Meldungen betraf Produkte mit dem Hanfinhaltsstoff Cannabidiol (CBD), die in Deutschland keine Zulassung als Lebensmittel haben und nicht als solche verkauft werden dürfen.

Kritisch ist laut BVL, dass Cannabinoide vermehrt in Lebensmitteln angeboten werden, die vor allem Kinder und Jugendliche ansprechen. So meldeten die Behörden im letzten Jahr mehr als 20 Produkte, die von Kindern leicht mit handelsüblichen Erzeugnissen wie Gummidrops, Kaugummis, Kekse, Honig, Sirup und Softgetränke verwechselt werden könnten. Zudem enthielten einige Produkte neben CBD das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC), dessen Verkauf in Deutschland verboten ist. CBD löst laut Verbraucherzentrale bei 10 Prozent der Nutzer Schläfrigkeit und Benommenheit aus, andere berichten über Schlaflosigkeit und innere Unruhe. Zudem sind Sicherheit und Wechselwirkungen noch nicht ausreichend erforscht.

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