Bereitschaft zur Organspende online erklären |
Juliane Brüggen |
15.03.2024 11:00 Uhr |
Neben dem Organspendeausweis wird es bald die Möglichkeit geben, sich online für oder gegen eine Organ- und Gewebespende auszusprechen. / Foto: Getty Images/Martin-Lang
Das Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt und soll schrittweise an den Start gehen. Ab dem 18. März 2024 können Personen ab 16 Jahren auf der Website www.organspende-register.de eintragen, ob und welche Gewebe und Organe sie im Falle des Todes beziehungsweise Hirntods spenden möchten. Auch die Entscheidung gegen eine Spende kann dort hinterlegt werden. Für den Eintrag ist ein Ausweisdokument mit eID-Funktion erforderlich. Zukünftig soll außerdem die Erklärungsabgabe mittels Krankenkassen-App und Gesundheits-ID möglich werden.
Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Vorteil der online hinterlegten Spendebereitschaft oder -ablehnung ist, dass das zum Abruf berechtigte Krankenhauspersonal unkompliziert und jederzeit darauf zugreifen kann. Einsicht nehmen dürfen Ärztinnen und Ärzte sowie pflegerische Transplantationsbeauftragte im Entnahmekrankenhaus, wenn die Bereitschaft zur Organspende geklärt werden muss. Dabei müssen sie sich über ihren elektronischen Heilberufsausweis identifizieren können.
Die Entnahmekrankenhäuser sollen bis zum 1. Juli 2024 befähigt werden, die im Register hinterlegten Erklärungen abzurufen. Die Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen soll bis zum 1. Januar 2025 folgen.
Bis zum vollständigen Betrieb des Online-Registers empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich festzuhalten, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung. Sinnvoll ist außerdem, die nächsten Angehörigen über die Entscheidung zu informieren.
Zu den Geweben, die transplantiert werden können, zählen Hornhaut der Augen, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen- und Weichteilgewebe, Haut, Eihaut der Fruchtblase und Inselzellen. Gewebe können auch dann verwendet werden, wenn das Herz-Kreislauf-System zum Stillstand gekommen ist – je nach Art des Gewebes bis zu 72 Stunden nach dem Tod. Kommt eine Person sowohl für eine Organ- als auch für eine Gewebespende in Frage, hat die Organspende zunächst Vorrang.
Organe, die transplantiert werden können, sind Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Darm. Nur wenn »der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen« (Hirntod) festgestellt wurde, ist die Spende von Organen möglich.
Organ- und Gewebespende unterliegen strengen Vorschriften. Eine Spende darf grundsätzlich nur erfolgen, wenn eine Zustimmung vorliegt, zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises. Minderjährige dürfen ihre Spendebereitschaft ab 16 Jahren selbst erklären, der Widerspruch zur Spende ist bereits ab 14 Jahren möglich.