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Register startet am 18. März

Bereitschaft zur Organspende online erklären

Der Organspendeausweis aus Papier oder Plastik hat einen Nachteil: er kann verloren gehen oder in dem Moment, in dem er gebraucht wird, unauffindbar sein. Ab Mitte März soll die Online-Erklärung möglich werden.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 15.03.2024  11:00 Uhr

Das Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt und soll schrittweise an den Start gehen. Ab dem 18. März 2024 können Personen ab 16 Jahren auf der Website www.organspende-register.de eintragen, ob und welche Gewebe und Organe sie im Falle des Todes beziehungsweise Hirntods spenden möchten. Auch die Entscheidung gegen eine Spende kann dort hinterlegt werden. Für den Eintrag ist ein Ausweisdokument mit eID-Funktion erforderlich. Zukünftig soll außerdem die Erklärungsabgabe mittels Krankenkassen-App und Gesundheits-ID möglich werden.

Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Vorteil der online hinterlegten Spendebereitschaft oder -ablehnung ist, dass das zum Abruf berechtigte Krankenhauspersonal unkompliziert und jederzeit darauf zugreifen kann. Einsicht nehmen dürfen Ärztinnen und Ärzte sowie pflegerische Transplantationsbeauftragte im Entnahmekrankenhaus, wenn die Bereitschaft zur Organspende geklärt werden muss. Dabei müssen sie sich über ihren elektronischen Heilberufsausweis identifizieren können.

Die Entnahmekrankenhäuser sollen bis zum 1. Juli 2024 befähigt werden, die im Register hinterlegten Erklärungen abzurufen. Die Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen soll bis zum 1. Januar 2025 folgen.

Bis zum vollständigen Betrieb des Online-Registers empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich festzuhalten, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung. Sinnvoll ist außerdem, die nächsten Angehörigen über die Entscheidung zu informieren.

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