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Neuer Gehaltstarifvertrag

Berufsjahre und Tarifbindung – das müssen PTA wissen

Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich geeinigt: Ab dem 1. Januar 2022 gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag. Welche Rolle eine Tarifbindung und die Anzahl der Berufsjahre dabei spielen – und wie man diese ermittelt.
AutorKontaktKatja Egermeier
Datum 12.01.2022  14:30 Uhr

Für PTA, PI und Approbierte bedeutet der neue Gehaltstarifvertrag zunächst einmal 200 Euro mehr Gehalt pro Monat, für PKA sogar 225 Euro – in allen Berufsjahresgruppen. Zum 1. Januar 2023 ist zudem eine weitere Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent vereinbart worden. Diese beiden Tarifabschlüsse haben eine Laufzeit von jeweils zwölf Monaten und gelten für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen. Im Kammerbezirk Nordrhein wurde bei Redaktionsschluss noch für den neuen Tarifvertrag verhandelt, im Kammerbezirk Sachsen gelten die Tarifvereinbarungen dagegen nicht. Der Sächsische Apothekerverband ist nicht Mitglied im ADA. Nach Informationen der Pharmazeutischen Zeitung laufen jedoch weiterhin Gespräche zwischen der Adexa und dem Verband über eine mögliche Zusammenarbeit.

Wie viel eine PTA nun genau erhält, richtet sich auch danach, in welche der fünf Tarifgruppen sie fällt. Diese wiederum orientieren sich an den Berufsjahren: So erhalten PTA im 1. und 2. Berufsjahr, der niedrigsten tariflichen Eingruppierung, nun 2349 Euro und ab Januar 2023 dann 2419 Euro. Die höchste Eingruppierung wird ab dem 15. Berufsjahr mit einem Gehalt von 2983 Euro beziehungsweise 3072 Euro erreicht.

Berufsjahresgruppe Tarifgehalt 2022 Tarifgehalt 2023
1. bis 2. Berufsjahr 2349,00 Euro 2419,00 Euro
3. bis 5. Berufsjahr 2464,00 Euro 2538,00 Euro
6. bis 8. Berufsjahr 2657,00 Euro 2737,00 Euro
9. bis 14. Berufsjahr 2868,00 Euro 2954,00 Euro
Ab 15. Berufsjahr 2983,00 Euro 3072,00 Euro
Die neuen Tarifgehälter für PTA. Das tarifliche Bruttogehalt bezieht sich auf eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden (§ 3 Bundesrahmentarifvertrag). Einen Teilzeittarifrechner finden Adexa-Mitglieder im Login-Bereich auf www.adexa-online.

Aus der Sicht des Adexa-Vorstands Andreas May war es für alle Apothekenangestellten nach zwei anstrengenden Pandemiejahren wichtig, dass »jede und jeder eine ordentliche Schippe obendrauf bekommt«. Das gelte insbesondere auch für die Berufsgruppen mit niedrigeren Gehältern. »Die prozentualen Erhöhungen durch den Sockelbetrag liegen bei PTA je nach Berufsjahresgruppe für 2022 zwischen 7,2 und 9,3 Prozent.«

Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission, und dem ADA-Vorsitzenden Thomas Rochell war es wichtig, dass die Apothekenberufe – mit Blick auf den von der neuen Bundesregierung angestrebten Mindestlohn von 12 Euro – künftig noch mit anderen Berufen mithalten können. »Denn im branchenübergreifenden Wettstreit um Nachwuchs und um qualifizierte Fachkräfte zählen die tariflichen Gehälter mehr als eventuelle übertarifliche Zulagen der einzelnen Apothekenleitung. Klar ist: Nur mit guten Tarifverträgen können wir die öffentliche Apotheke als Arbeitsplatz attraktiver machen.«

Berufsjahre berechnen – so geht‘s

Wie die Berufsjahre berechnet werden, wird in § 14 des Bundesrahmentarifvertrags erklärt. Startzeitpunkt für die Berechnung ist der Erste des Monats, der auf die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung folgt. Ab da zählt bei pharmazeutischen Mitarbeitern wie PTA zu den anerkannten Berufsjahren die Zeit, die man – im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags, also in Deutschland – beispielsweise in einer Apotheke, PTA-Lehranstalt, Pharmazieschule oder der Berufsschule gearbeitet hat.

Die Zeiten, die in einer Apotheke außerhalb Deutschlands gearbeitet werden, können jedoch auch angerechnet  werden – sofern es sich um eine Apotheke innerhalb der EU handelt und die Berufsqualifikation zuvor in Deutschland erlangt worden ist. Gleiches gilt für die Zeiten, die im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages als Grundwehr- und Ersatzdienst abgeleistet wurden und jene, die Apothekenmitarbeiter nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz als Elternzeit in Anspruch genommen haben. Letztere werden mit zwölf Monaten pro Kind, begrenzt auf insgesamt zwei Jahre, als Berufsjahre angerechnet.

Bei einer Beschäftigung in Teilzeit gilt: Wurden mindestens 20 Wochenstunden geleistet, wird die Tätigkeit voll auf die Berufsjahre angerechnet. Liegt die Arbeitszeit unter dieser Stundenzahl, wird mit der entsprechenden Quote im Verhältnis zur vollen tariflichen Arbeitszeit gerechnet.

Da der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, auf die Berufsjahre seiner Arbeitnehmer zu achten, empfiehlt es sich, diese stets selbst im Blick zu behalten. Gehaltserhöhungen durch den Übergang in eine höhere Berufsjahrgruppe werden häufig nicht automatisch umgesetzt, sondern erfordern einen Hinweis an den Arbeitgeber.

Voraussetzung Tarifbindung

Einen Rechtsanspruch auf diese und alle weiteren Leistungen des Tarifvertrags hat man nur dann, wenn beide Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – Mitglied in der jeweiligen Tariforganisation sind. PTA (beziehungsweise jeder Angestellte einer öffentlichen Apotheke) müssen also Mitglied bei Adexa, der Arbeitgeber Mitglied im ADA beziehungsweise der TGL Nordrhein sein. Nur dann werden die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen. Einen Anspruch kann es jedoch auch geben, wenn beide Seiten dies im Arbeitsvertrag festgehalten haben. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Arbeitnehmer in einer öffentlichen Apotheke angestellt ist. Dazu zählen alle in Deutschland tätigen Apotheken mit Ausnahme von Krankenhausapotheken.

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