Betrieb wegen Pandemie geschlossen: Bekomme ich mein Gehalt? |
Jennifer Evans |
16.03.2020 16:00 Uhr |
Wie in allen Betrieben gilt auch in der Apotheke: Der Apothekenleiter trägt die Verantwortung dafür, dass in seinem Betrieb sichere Arbeitsbedingungen herrschen. In der derzeitigen Situation gibt es jedoch viele Sonderfälle… / Foto: imago/imagebroker
Grundsätzlich gilt: Kann in einem Betrieb nicht gearbeitet werden, trägt allein der Inhaber das Risiko. Dieser hat nämlich dafür Sorge zu tragen, dass in seinem Unternehmen sichere Arbeitsbedingungen herrschen. Warum es zu Betriebsstörungen komme, sei dabei unerheblich, hebt die Apothekengewerkschaft Adexa hervor. Dies gilt demnach nicht nur für Epidemien, sondern auch bei Naturkatastrophen wie etwa bei Erdbeben, Überschwemmungen oder Bränden. Auch bei Unglücksfällen sowie bei extremen Witterungsverhältnissen haften die Apothekenleiter – nicht aber die Angestellten. Die Adexa verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 1991 (4 AZR 338/90). »Eventuell können Inhaber Kurzarbeit beantragen. Dann besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld«, heißt es. Alternativ sei das Arbeiten im Backoffice bei geschlossener Apotheke möglich, sofern die Behörden dies in einem Epidemiefall zuließen.
Tritt also ein SARS-CoV-2-Fall auf und der Arbeitgeber kann aufgrund behördlicher Anordnung des Infektionsschutzes seine Angestellten nicht beschäftigen, ist der Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit. Das bedeutet, die ausgefallenen Arbeitszeiten müssen nicht nachgearbeitet werden und die Entgeltfortzahlung erfolgt weiter, informiert die Adexa. Voraussetzung dafür ist allerdings, der Angestellte ist grundsätzlich arbeitsfähig und arbeitsbereit.
Nacharbeiten muss aber jeder, der aufgrund der Corona-Pandemie zu spät am Arbeitsplatz eintrifft. Das sogenannte Wegerisiko liege bei den Angestellten – auch dann, wenn es beispielsweise bei Epidemien zu starken Einschränkungen bei Bussen oder Bahnen komme, so die Gewerkschaft. Sie rät daher, sich morgens früher auf den Weg zu machen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.