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Coronavirus

Betrieb wegen Pandemie geschlossen: Bekomme ich mein Gehalt?

Die derzeitige Ausnahmesituation wirft für Arbeitnehmer viele Fragen auf. Wird etwa der Lohn fortgezahlt, wenn in einem Betrieb wegen eines Coronavirus-Falls nicht gearbeitet werden kann?
Jennifer Evans
16.03.2020  16:00 Uhr
Grüne fordern Gehaltszulage für Personal im Gesundheitswesen

Grüne fordern Gehaltszulage für Personal im Gesundheitswesen

Die Schließung von Schulen, Horten und Kindertagesstätten verschärft die derzeitige Situation. Eltern sollten aber wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht um ihren Arbeitsplatz bangen müssen, betont die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem heute veröffentlichten Autorenpapier zur wirtschaftlichen und sozialen Abfederung der Corona-Krise. »Der Kündigungsschutz gilt auch in diesen Fällen. Arbeitgeber werden bei nachgewiesener Schließung der Einrichtung und der Notwendigkeit der Betreuung zu einer Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen verpflichtet«, heißt es.

Der Entschädigungsanspruch werde gemäß Infektionsschutzgesetz auf jene Fälle ausgeweitet, bei denen ein Angehöriger des Beschäftigten wegen einer behördlichen Schließung einer Einrichtung zuhause betreut werden müsse. Das Prozedere läuft demnach analog zur bisherigen Regelung ab. Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen direkt an den Arbeitnehmer und kann die Kosten dann auf Antrag von der zuständigen Behörde zurückholen. »Dafür bekommen die Kommunen als zuständige Behörden Unterstützung aus einem Hilfsfonds«, heben die Grünen in ihrem Papier hervor.

Die Fraktion appelliert erneut an alle Unternehmen hierzulande, möglichst vielen Beschäftigten in den nächsten Wochen Homeoffice oder mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Um dies kurzfristig umzusetzen, sollten aus Sicht der Grünen für einen Zeitraum von drei Monaten bestimmte Voraussetzungen für Telearbeitsplätze in der Arbeitsstättenverordnung gelockert werden. »Das umfasst insbesondere die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung, die arbeitsvertraglichen Voraussetzungen und die betriebliche Ausgestaltung des Arbeitsplatzes«, heißt es. Sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, verlangt die Partei für alle Beschäftigten in Deutschland ein grundsätzliches Recht auf Homeoffice.

Für Personal im Gesundheitswesen, das an Covid-19 erkrankte Patienten behandelt, fordern die Grünen bis Ende 2020 eine Gehaltszulage. Zudem pochen sie angesichts zunehmender Verunsicherung in der Bevölkerung auf ein zentrales, einheitliches Informationssystem, das über verschiedene Wege für jeden abrufbar ist.

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