Dem BMG zufolge soll die PTA-Vertretung bleiben. / © PZ/Dölger
Der Bundesrat hatte am 30. Januar insgesamt 30 Änderungsvorschläge und Entschließungen zum ApoVWG beschlossen. Die Länder lehnen in ihrer Stellungnahme unter anderem die Regeln zur PTA-Vertretung und zur Gründung von Zweigapotheken ab. Zu neun Änderungsvorschlägen sagt das BMG eine Prüfung zu, doch den allermeisten Änderungsvorschlägen könne »aus fachlichen Gründen nicht gefolgt werden«, heißt es vom BMG. Das Kabinett winkte die Gegenäußerung heute durch.
Insbesondere die erleichterte Gründung von Zweigapotheken sei »zur Stärkung der Versorgung in ländlichen Gebieten notwendig« und könne daher nicht gestrichen werden. Auch auf die Erprobung einer begrenzten Vertretungsregelung durch PTA zur »vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs in entlegenen ländlichen Standorten« soll nicht verzichtet werden.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut BMG, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern, um das flächendeckende Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Bürokratieabbau sowie mehr Eigenverantwortung und Flexibilität sollen die Apotheken stärken. Auch in der Prävention sollten die Apotheker vermehrt eingebunden werden.