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BVL: Sichere Lebensmittel für gesunde Verbraucher

Futter- und Lebensmittel, Pflanzenschutz- und Tierarzneimittel, Verbraucherprodukte und Gentechnik – das Spektrum der Themen, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bearbeitet, ist breit. Das Ziel ist immer: Sichere Lebensmittel und der Gesundheitsschutz der Verbraucher.
Katja Egermeier
17.07.2020  09:00 Uhr

Auch die Aufgabenbereiche des BVL sind zahlreich. Damit Lebensmittel in Deutschland sicher sind, koordiniert es Programme zur Kontrolle von Lebensmitteln im Handel oder im Internet. Es lässt Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und gentechnisch veränderte Organismen zu, sofern sie für Menschen, Tiere und Umwelt als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden. Daneben informiert das BVL mit jährlichen Berichten und Daten zur Qualität von Lebensmitteln in Deutschland.

Das BVL beugt vor

Sind gesundheitlich bedenkliche Lebensmittel im Angebot? Hat ein Händler seinen Shop bei einer Behörde zur Lebensmittelüberwachung in einem Bundesland angemeldet? Unter dem Motto »Risiken managen – Verbraucher schützen« durchsucht das BVL unter anderem das Internet nach »schwarzen Schafen« unter den Online-Händlern. Diese Recherche übernimmt das BVL im Auftrag aller Bundesländer für Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Verbraucherprodukte wie beispielsweise Tabakwaren oder Spielwaren.

Neben der eigenen Recherche nimmt das BVL auch Meldungen über unsichere Lebensmittel und Verbraucherprodukte entgegen. Diese werden geprüft, ergänzt und an die Europäische Kommission oder die Kontaktstellen der Landesbehörden weitergeleitet. Dieses System wird als »Schnellwarnsystem« bezeichnet.

Das BVL koordiniert

Keime, Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel oder Antibiotika: Überall, wo Lebensmitteln hergestellt, bearbeitet, verpackt oder verkauft werden, finden Kontrollen statt – regelmäßig sowie bei einem konkreten Verdacht. Die Kontrollen der Lebensmittel in Supermärkten, im Handel oder im Internet sind Aufgabe der  Behörden in den jeweiligen Bundesländern und werden vom BVL als Bundesbehörde koordiniert. Dazu gibt sie Programme mit den Kriterien heraus, nach welchen die einzelnen Lebensmittel kontrolliert werden sollen.

Tauchen krankmachende Keime auf, müssen Behörden schnell und effizient handeln. Das gefährliche Lebensmittel muss gefunden und vom Markt genommen werden, die Lieferkette identifiziert und weitere Lebensmittel geprüft sowie die Erkrankung untersucht und das Risiko abgeschätzt werden. Die Koordination aller auf Länder- und Bundesebene beteiligten Behörden gehört ebenfalls zur Aufgabe des BVL.

Daneben managt das BVL Daten in vielen weiteren Bereichen. Beispielsweise eine Datensammlung von Betrieben, die für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs zugelassenen sind. Damit lässt sich leicht ermitteln, wer Joghurt, Milch, Fleisch oder Eier hergestellt oder geliefert hat – und das bereits direkt im Supermarkt mit dem Smartphone. Auch die Anwendung derselben Messmethoden bei den Lebensmittelkontrollen koordiniert das BVL. Dazu entwickelt es standardisierte Analysemethoden und stellt diese den Laboratorien zur Verfügung.

Das BVL lässt zu

Darf ein Pflanzenschutz- oder Tierarzneimittel in Deutschland verwendet werden? Auch solche Fragen fallen in die Zuständigkeit des BVL. Es lässt Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und gentechnisch veränderte Organismen zu – sofern sie für Menschen, Tiere und unsere Umwelt gesundheitlich unbedenklich sind. Um das festzustellen, werden Rezepturen, physikalische, chemische und technische Eigenschaften, pharmazeutische Qualität überprüft.

Darüber hinaus ist das Bundesamt für das Risikomanagement zuständig. Das bedeutet: Das BVL trifft die Zulassungsentscheidung und verbindet diese mit Anwendungsbestimmungen und Auflagen, um mögliche Risiken beim Einsatz zu verringern.

Onlinehandel 

Internetbestellungen aller möglichen Produkte nehmen immer weiter zu – selbst für Lebensmittel. Auch hier ist der Verkauf reglementiert und wird überwacht. Ziel ist es nach eigener Aussage des BVL, in Zusammenarbeit mit den Behörden der Bundesländer und vier Siegelgebern einen Marktplatz im Internet zu schaffen, auf dem die Produktsicherheit ähnlich hoch ist wie in einem Supermarkt oder beim Bäcker an der Ecke.

Gentechnik im Blick

Neben den Arbeitsbereichen der Lebens- und Futtermittel sowie den Verbraucherprodukten fällt das Thema Gentechnik ins Auge. So dürfen Getreide, Kartoffeln oder andere Lebewesen mit gentechnischen Veränderungen zu Forschungszwecken nur mit Genehmigung des BVL freigesetzt werden. Das Institut veröffentlicht die Anträge und Genehmigungen. Für die Zulassung zum kommerziellen Anbau gibt das Bundesamt in der Europäischen Union eine Stellungnahme ab.

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