Cannabis – was genau ist bald erlaubt? |
Unter den Ländern hatten sich beträchtliche Bedenken zusammengebraut – gegen die Legalisierung, aber auch wegen der praktischen Umsetzung bei Polizei und Justiz. Die Ausschüsse des Bundesrats listeten Einwände auf und empfahlen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag zu schicken. Im Plenum kamen die benötigten 35 von insgesamt 69 Stimmen aber nicht zusammen: Nur Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland waren dafür. Nun fehlen noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und die amtliche Verkündung des Gesetzes.
Begleitend prüft das Verkehrsministerium, wie ein THC-Grenzwert für Cannabis am Steuer gefasst werden könnte – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bis Ende März sollen Expertenvorschläge vorliegen. Das Gesetz regelt auch Sanktionen: Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis dabeihaben oder bis zu 60 Gramm zu Hause, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Bei noch mehr macht man sich strafbar. Kommen soll eine Amnestie für Verurteilungen für Fälle, die künftig legal sind. Betroffene können auch beantragen, Einträge im Bundeszentralregister zu tilgen. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse.
Bis zum Inkrafttreten am 1. April ist nicht mehr viel Zeit. Und aus den Ländern kamen schon Warnungen, dass zum Start kein legal hergestelltes Cannabis da ist, weil die Pflanzen ja erst angebaut werden müssen. Für den Aufbau von Cannabis-Clubs sind Vorbereitungen nötig. Die Bundesregierung muss zudem aktiv werden und vor dem 1. Juli nachträgliche Gesetzesänderungen umsetzen, wie sie es dem Bundesrat in einer Erklärung zugesagt hat. Dabei geht es etwa um flexiblere Umsetzungsregeln. Eine geplante zweite Säule der Legalisierung hängt ohnehin in der Warteschleife: Modellprojekte mit lizenzierten Geschäften.