Checkliste für die Sonnencreme |
Juliane Brüggen |
21.06.2023 14:00 Uhr |
Alle zwei Stunden sollte nachgecremt werden. / Foto: Getty Images/Aja Koska
Neben den allgemeinen Regeln wie dem Tragen von Hut, Sonnenbrille und bedeckender Kleidung sowie dem Meiden der UV-intensiven Zeiten sind Sonnenschutzmittel ein Muss, um die Haut vor UV-Schäden zu schützen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erklärt, worauf bei der Auswahl zu achten ist.
Kinder sollten mindestens einen Lichtschutzfaktor (LSF) von 30 tragen, Erwachsene mindestens 20, so die Empfehlung des BfS. An UV-intensiven Orten wie in großen Höhen, im Schnee sowie am und im Wasser sollte der LSF 50+ betragen.
Der LSF bezieht sich auf die UV-B-Strahlung und beschreibt den Faktor, um den eine Person bei einem bestimmten UV-Index theoretisch länger in der Sonne bleiben könnte, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Beträgt die Eigenschutzzeit der Haut bei einem UV-Index von 10 (sehr hoch) etwa 5 Minuten, könnte eine Creme mit einem LSF von 30 den Aufenthalt im Freien auf 150 Minuten (2,5 Stunden) verlängern, ohne dass die Haut mit Entzündung reagiert. Welche Eigenschutzzeit eine Haut hat, wird maßgeblich vom Hauttyp bestimmt.
Wichtig: Selbst ein hoher LSF bietet keinen vollständigen Schutz. 60 Prozent der theoretischen Schutzdauer sollten nicht überschritten werden.
Einige Arzneistoffe erhöhen die Lichtempfindlichkeit der Haut. Ein ungewohnt starker Sonnenbrand oder photoallergische Reaktionen können die Folge sein.
Die Sonnencreme sollte nicht nur vor UV-B-, sondern auch vor UV-A-Strahlung schützen. Entspricht der Wert des UVA-Schutzes den Empfehlungen der Europäischen Kommission, ist dies an einem Siegel zu erkennen: Die Buchstaben »UVA« in einem Kreis.
UV-Strahlen – sowohl UV-A als UV-B – haben akute und langfristige Wirkungen auf die Haut. Im Hinblick auf das Krebsrisiko ist vor allem die Schädigung der DNA relevant. Intensives, häufiges und langanhaltendes Sonnen sowie Sonnenbrände führen dazu, dass DNA-Schäden nicht mehr vollkommen repariert werden. Das Hautkrebsrisiko steigt.
Kurzfristig | Langfristig | |
---|---|---|
Augen |
Hornhautentzündung, Bindehautentzündung, photochemische Netzhautschäden |
Linsentrübung (Grauer Star) |
Haut |
Bräunung und Lichtschwiele, Rötung/Sonnenbrand, Sonnenallergie, phototoxische Reaktionen, Bildung von Vitamin D, Schwächung des Immunsystems |
Vorzeitige Hautalterung (UVA), Hautkrebs |
Die Inhaltsstoffe sollten vollständig aufgelistet sein. So können Allergiker prüfen, ob ein irritierender Stoff enthalten ist.
Die im Sonnenschutzmittel enthaltenen UV-Filter können entweder organisch oder mineralisch sein. Erstere absorbieren UV-Strahlung und wandeln sie in energieärmere, langwelligere Wärmestrahlung um. Mineralische Filter wie Titandioxid oder Zinkoxid absorbieren, streuen und reflektieren die Strahlung.
Das BfS empfiehlt, das Sonnenschutzmittel etwa 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne aufzutragen. So wird sichergestellt, dass der Schutz vollständig ist.
Soll gleichzeitig ein Insekten- und Zeckenschutz erfolgen: Erst das Sonnenschutzmittel auftragen, nach 15 bis 30 Minuten kann das Repellent folgen.
2 Milligramm pro Quadratzentimeter – so viele Creme braucht es auf der Haut, um den deklarierten LSF zu erreichen. Bei Erwachsenen entspreche dies etwa vier gehäuften Esslöffeln für den ganzen Körper, so das BfS. Trägt man nur die Hälfte der benötigten Menge auf, kann der LSF bis auf ein Drittel reduziert sein.
Laut BfS ist es notwendig, den Sonnenschutz alle zwei Stunden aufzufrischen, vor allem nach dem Schwimmen, bei starkem Schwitzen oder nach dem Abtrocknen.
Sonnenschutz-Präparate mit dem UV-Filter Octocrylen sollten nicht länger als eine Saison genutzt werden. Hintergrund ist, dass mit der Zeit das Abbauprodukt Benzophenon entsteht, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein.
Übrigens: Sonnencreme, bei der das Verfallsdatum überschritten ist, sollte grundsätzlich nicht mehr verwendet werden, auch, weil die Schutzwirkung nach einiger Zeit nachlässt.