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Hornhautschäden

Chlorhexidin von den Augen fernhalten

Chlorhexidin kann, wenn es in das Auge gelangt, zu bleibenden Schäden und Sehbehinderungen führen. Hersteller ergänzen einen entsprechenden Hinweis in den Fach- und Gebrauchsinformationen.
Juliane Brüggen
08.07.2024  14:00 Uhr

Die neuen Warnhinweise gehen auf eine Risikobewertung des Pharmakovigilanz-Ausschusses der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zurück. Betroffen sind Chlorhexidin-haltige Präparate, die für die Desinfektion der Haut zugelassen und zur Anwendung auf der Haut bestimmt sind. Vor allem während operativer Eingriffe kam es zu Fällen, in denen die Augen von Patienten versehentlich mit Chlorhexidin in Kontakt kamen. Das führte zu bleibenden Augen- und Hornhautschäden, die das Sehvermögen deutlich minderten und in einigen Fällen eine Hornhauttransplantation oder andere Augenoperation erforderlich machten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt, Chlorhexidin-haltige Präparate präoperativ mit äußerster Vorsicht anzuwenden. Denn ein versehentlicher Kontakt kam zum Teil auch dann zustande, wenn vorab Augenschutzmaßnahmen getroffen worden waren. Die Lösung migrierte unbemerkt über den chirurgischen Anwendungsbereich hinaus. Problematisch ist, dass anästhesierte Patienten nicht melden können, dass die Lösung in ihr Auge gelangt ist.

Sind die Augen mit Chlorhexidin in Berührung gekommen, sollten diese sofort gründlich mit Wasser ausgespült und umgehend ein Augenarzt aufgesucht werden. In der öffentlichen Apotheke kommt Chlorhexidin vor allem in Mundspülungen vor, aber auch in dermalen Zubereitungen wie Cremes und Gelen. Auch in der Rezeptur kommt das Antiseptikum vor.

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