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Bezugsgröße prüfen

Coffeincitrat-Lösung

Die Bezugsgröße von Arzneistoffen ist eine potenzielle Fehlerquelle sowohl in der Apotheke als auch bei der Verschreibung. Eine junge Mutter überreicht PTA Gabi Galenik die im Folgenden abgebildete Rezeptur.
Andreas Melhorn
03.09.2025  08:05 Uhr

Gabi erinnert sich, dass sie in der Vergangenheit wegen einer Coffeindosierung Rücksprache halten musste und bittet die Mutter, erst abends wiederzukommen, damit sie in Ruhe nachforschen und gegebenenfalls die Praxis kontaktieren kann.

Coffein-Lösung wird bei Schlafapnoe von Frühgeborenen eingesetzt. Im Rezepturhinweis »Coffein und Coffeincitrat« auf der Website des DAC/NRF findet Gabi nichts, das der Verordnung entspricht, aber einen Hinweis auf die standardisierte Rezepturvorschrift »Coffeincitrat-Lösung 10 mg/mL / 20 mg/mL (NRF 3.1.)«. Desweiteren heißt es dort, dass die Vorschrift 2023 geändert wurde. Außerdem gibt es hier einen Verweis auf die Datenbank »Kinderformularium.DE«, wo man mehr über die pädiatrische Dosierung herausfinden kann.

Die Zusammensetzung der standardisierten Lösung NRF 3.1. ist anders als die verordnete, aber recht ähnlich. Da die Zusammensetzung früher eine andere war, scrollt Gabi bis nach unten zum Abschnitt »Historie«. Die Coffeincitrat-Lösung wurde 2017 einmal verändert, weil der Wirkstoff nicht mehr zu beziehen war. Es wurde Coffein verarbeitet und die Lösung entsprechend in Coffein-Lösung umbenannt. Die Dosierung bezieht sich aber bei dieser Indikation normalerweise auf das Coffeincitrat, wodurch es leicht zu Verwechslungen und Fehldosierungen kommen konnte.

Um das zu vermeiden, wurde die Rezepturformel 2023 wieder geändert und der geforderten Bezugsgröße entsprechend in Coffeincitrat-Lösung umbenannt. Die Mengenverhältnisse wurden so geändert, dass eine äquimolare Menge an Coffein und Citrat enthalten ist. Die molare Masse von Coffeincitrat ist ungefähr doppelt so groß wie die von der Coffein-Base. Eine falsche Bezugsgröße kann also zu einer Überdosierung von 100 Prozent führen.

Gabi forscht in den alten Unterlagen der Apotheke nach und findet ein älteres Protokoll. Die Rezepturformel entsprach der auf dem vorliegenden Rezept und bezog sich direkt auf die damalige standardisierte Formel aus dem DAC/NRF. Da die Zusammensetzung der Lösung nur aus Gründen der Praktikabilität geändert wurde, könnte sie immer noch hergestellt werden.

Es ist allerdings keine Gebrauchsanweisung angegeben. Vor dem notwendigen Telefonat mit der Praxis will Gabi herausfinden, wie die Dosierung aussehen könnte, um sich das Gespräch zu erleichtern. Unter kinderformularium.de findet Gabi die folgende Dosierung: Coffeincitrat: Initialdosis: 20 mg/kg; Erhaltungsdosis: 5 bis 10 mg/kg/Tag in 1 Dosis (ab 24 Stunden nach Verabreichung der Initialdosis.) Das entspricht 10 mg/kg beziehungsweise 2,5 bis 5 mg/kg Coffein (Base). Die Vorschrift NRF 3.1. nennt für die Dosierung den unteren Wert der Spanne. 

Gabi telefoniert mit der Praxis. Die Ärztin ist zum Glück offen für diese Art Rückfragen und weiß bereits von der Problematik mit der Bezugsgröße. Sie freut sich über den Hinweis auf die neue standardisierte Vorschrift, bittet Gabi, diese herzustellen, und nennt ihr auch die genaue Dosierung. Die Initialdosis hat das Kind bereits in der Klinik erhalten.

Auf dem Etikett gibt Gabi wie in der NRF-Vorschrift angegeben sowohl die Coffeincitrat-Konzentration als die Umrechnung in Coffein an: »1 mL enthält 20 mg Coffeincitrat, entsprechend 10 mg Coffein«. Die Dosierung ergänzt sie ebenfalls, so, wie von der Ärztin genannt.

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