PTA-Forum online
Rezeptbelieferung, Testen, Impfen

Corona-Sonderregeln sollen bleiben

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag die geplanten Corona-Maßnahmen für den Herbst besiegelt. Aber nicht nur das: Für Apotheken wichtige Verordnung werden ebenfalls verlängert.
PZ/dpa/PTA-Forum
09.09.2022  11:00 Uhr
Corona-Sonderregeln sollen bleiben

Die Apotheken sollen die während der Coronavirus-Pandemie eingeführten erleichterten Abgabe-Regelungen länger behalten. In einem Gesetzespaket zur Coronavirus-Pandemie (Covid-19-Schutzgesetz) hat der Bundestag beschlossen, mehrere für die Apotheken wichtige Verordnungen bis zum 7. April 2023 zu verlängern. Dazu gehört die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Neben den Sonderregeln für die Rezeptbelieferung, wie zum Beispiel einem erweiterten Handlungsspielraum, wenn abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar sind, finden sich dort unter anderem auch Vorgaben zur Abgabe von Covid-19-Therapeutika (wie etwa Paxlovid), Möglichkeiten zum Auseinzeln und erleichterte BtM-Abgaberegeln.

Impf- und Testverordnung verlängert

Auch die für Apotheken wichtigen Verordnungen zum Impfen und Testen sollen jeweils bis zum 7. April 2023 erhalten bleiben. In der Testverordnung ist unter anderem die Vergütung für Teststellen, also auch Apotheken, festgelegt. In der Impf-Verordnung sind beispielsweise die Honorare für Impfstoff-Lieferungen der Apotheken an Ärzte sowie die Honorare für Impfungen in den Apotheken vorgesehen.

Zudem hat der Bundestag beschlossen, dass Apotheker die Covid-19-Impfungen bis zum 7. April 2023 weiter anbieten können. Gesetzlich soll weiterhin festgehalten werden, dass allen Apothekerinnen und Apotheker, die bereits eine ärztliche Schulung zu Grippeschutzimpfungen absolviert haben, diese auch für die Durchführung von Covid-19-Impfungen anerkannt wird.

Auch die Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung gilt bis April 2023 weiter. Das BMG regelt in dieser Verordnung die zentrale Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs durch die Bundesregierung zur Versorgung der Bevölkerung während der Pandemie. Zu den Produkten des medizinischen Bedarfs zählen auch Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Gleiches gilt für die Monoklonale-Antikörper-Verordnung, die die Abgabe von monoklonalen Antikörpern zur Behandlung von Covid-19 regelt. Zur Erinnerung: Auch öffentliche Apotheken können die Medikamente im Auftrag eines Arztes aus den Kliniken abholen und bekommen dies entsprechend vergütet.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa