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Creme mit Harnstoff

Die Abschätzung der Haltbarkeit freier Rezepturarzneimittel ist nicht immer einfach. PTA Gabi Galenik soll aufgrund einer ärztlichen Verordnung auf grünem Rezept die abgebildete Creme herstellen. Sie macht sich sogleich an die Plausibilitätsprüfung.
Andreas Melhorn
05.04.2023  09:00 Uhr

Leicht keimmindernd

Gabi schaut in der Tabelle in Kapitel I.4.2.1. »Festlegung der Aufbrauchfrist nach pharmazeutischer Qualität« im DAC/NRF nach, um die Angaben zu vergleichen. Die dort angegebene Standardaufbrauchfrist von vier Wochen für unkonservierte lipophile Cremes ist kürzer. Gabi nimmt die Angabe von zwölf Wochen mit Hinweis auf die Herstellerseite in die Plausibilitätsprüfung auf, ist aber dennoch neugierig, wie es dazu kommt. Sie wirft noch einmal einen Blick auf die Rezepturhinweise von Glycerol und Harnstoff. In Letzterem gibt es einen kleinen Abschnitt über die mikrobiologische Stabilität. In einer hydrophilen Harnstoff-Creme 5 % wurde die Konservierung untersucht, konnte aber nur gegen bestimmte Bakterien nachgewiesen werden. Pilze wurden nicht ausreichend reduziert. Es wird vermutet, dass eine höhere Harnstoff-Konzentration von 10 Prozent vielleicht genügen könnte, es liegen aber keine ausreichenden Untersuchungen diesbezüglich vor. Harnstoff hat eine leicht keimvermindernde Wirkung. Es könnte also sein, dass die auf der Herstellerwebseite angegebene Aufbrauchfrist dadurch zustande kommt. Damit ist zwar kein abschließender Grund gefunden, doch Gabi reicht das an dieser Stelle aus. Sie übernimmt die zwölf Wochen ins Protokoll. Sie bespricht sich mit der diensthabenden Apothekerin, die damit einverstanden ist, und stellt die Creme wie angegeben her. 

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